Kautionszahlung bei Verwalterwechsel

beste forumsmitglieder,
welche rechtssicherheit ist im allgemeinen gegeben, wenn die verwaltung der Mietwohnung an einen anderen Verwalter abgegeben wird, man selbst allerdings nur noch die mietkautionsleistung bei dem alten verwalter hat?

Moin,

welche rechtssicherheit ist im allgemeinen gegeben, wenn die
verwaltung der Mietwohnung an einen anderen Verwalter
abgegeben wird, man selbst allerdings nur noch die
mietkautionsleistung bei dem alten verwalter hat?

Ein Wechsel des Verwalters bzw. des Vermieters braucht einen Mieter nicht zu kümmern. Der neue Vermieter tritt in alle Pfilchten des alten Vermieters ein, inklusive Rückzahlung von Kautionen bei Beendigung eines Mietverhältnisses.

Wie es aussieht, wenn die Kaution in Form eines verwendeten Sparbuchs erfolgt und dort evtl. ein Name drin steht, weiß ich nicht; das müßte evtl. umgeschrieben werden.

Gruß,
Ingo