Huhu,
bei einen Gewerbemietvertrag wird die kaution von der vermeiterin nach den Basiszinssatz Berechnet. Nun ist der Zins von 2013 im negativen.
Bedeutet dies, dass der Mieterin Geld abgezogen wird, oder dieses Geld nachschießen muss?
cu,
mal gucken welche experten aus den fotobrett bei negativ angeschreiben werden :-p
Ich gehe davon aus, dass die Vereinbarung der Kautionsverzinsung nach dem Basiszinssatz vor Gericht keinen Bestand haben würde. Die Rechtsprechung spricht wohl inzwischen Gewerbemietverträgen die gleiche Behandlung von Mietsicherheiten zu wie es im § 551 BGB für Wohnraumverträge festgeschrieben ist. Zumindest die tatsächlich erhaltenen Zinsen sind der Kaution zuzuschlagen.
Aber: ianal
vnA
Huhu,
was ist wenn es sich um Altverträge handelt?
Aber: ianal
i mag a anal
schönes Wochenende
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