Hallo,
ein Vermieter streicht im Mietvertrag bei der Klausen ´´ die Kaution wird dem Mieter samt Zinsen zurück erstattet´´ einfach ´´samt Zinsen´´ durch.
Ist das erlaubt.Darf der Vermieter die Zinsen einfach einbehalten.
Hallo,
ein Vermieter streicht im Mietvertrag bei der Klausen ´´ die Kaution wird dem Mieter samt Zinsen zurück erstattet´´ einfach ´´samt Zinsen´´ durch.
Ist das erlaubt.Darf der Vermieter die Zinsen einfach einbehalten.
Hallo,
nein, guckst du:
BGB § 551 Absatz 3
Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.
In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.07
(Nachweispflicht des Vermieters /
Zurückbehaltungsrecht des Mieters)
Gruß
Nita
Das ist Erlaubt,
wenn es sich um ein Gewerbemietvertrag handelt. Da müssen keine Zinsen auf die Kaution gegeben werden. Bei Privatmietern muss aber die Kaution verzinst werden.
Hallo
cu Naseweis
Hallo,
wenn es sich um ein Gewerbemietvertrag handelt. Da müssen
keine Zinsen auf die Kaution gegeben werden. Bei Privatmietern
muss aber die Kaution verzinst werden.
Wenn ein Gewerbemietvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält muß auch hier verzinst werden.
Im vorliegenden Fall wäre es dann egal ob Gewerbemietvertrag oder nicht.
Gruß
Joschi
Hi,
wenn im Vertrag die Verzinsung durch Streichen ausgeschlossen ist, ist das ein Ausdrückliche Regelung. Dennoch danke für den Zusatz.
cu