KBA Auszug vorlegen

Hallo zusammen.

Nehmen wir mal an AN fängt demnächst eine neue Arbeitsstelle an, wo AN einen Flensburger Punkteauszug vorlegen muss.

Dieser besteht im Fall von AN aus 2 Seiten, erste Seite mit AN’s persönlichen Daten und dem Punktestand und der zweiten Seite mit dem genauen Vergehen woraus die Punkte resultieren.

Frage ist nun : Muss AN dem zukünftigen AG die zweite Seite mit detaillierter Beschreibung des Vergehen auch vorlegen oder reicht die erste Seite, wo ja auch die Punkte drauf stehen ?

AN’s bescheidener Meinung nach grenzwärtig im Bezug auf Datenschutz und evtl. Voreingenommenheit des neuen AG.

Vielen Dank euch schon mal im Vorraus für die gemachte Mühe :wink:

Hallo zusammen.

Auch Hallo

Nehmen wir mal an AN fängt demnächst eine neue Arbeitsstelle
an, wo AN einen Flensburger Punkteauszug vorlegen muss.

Da wird es ja dann wohl um eine Fahrertätigkeit gehen.

Dieser besteht im Fall von AN aus 2 Seiten, erste Seite mit
AN’s persönlichen Daten und dem Punktestand und der zweiten
Seite mit dem genauen Vergehen woraus die Punkte resultieren.

So ists seit langem üblich

Frage ist nun : Muss AN dem zukünftigen AG die zweite Seite
mit detaillierter Beschreibung des Vergehen auch vorlegen oder
reicht die erste Seite, wo ja auch die Punkte drauf stehen ?

Wenn der AG es sehen will, sicherlich. Der AG muß schließlich im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht wissen, ob er seinen neuen AN tatsächlich im Strassenverkehr einsetzen kann. Es ist auch für den AG z. B. interessant zu erfahren, ob die Punkte aus einem „großen“ Verstoss resultieren oder aber aus mehreren „kleinen“, die aber immer mal wieder vorkommen. Mehrere kleine, aber immer wiederkehrende Verstösse des AN würden durchaus die Frage der Zuverlässigkeit aufwerfen.

AN’s bescheidener Meinung nach grenzwärtig im Bezug auf
Datenschutz und evtl. Voreingenommenheit des neuen AG.

Grenzwertig ist da eher die Meinung des AN und „Voreingenommenheit“ scheint eher die Umschreibung dafür zu sein, daß der AN aus seinen rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstössen nicht wirklich was gelernt hat.
Sollte jedenfalls der AN sich weigern, die zweite Seite vorzulegen und deshalb die Stelle nicht bekommen, wird er feststellen, daß da rechtlich rein gar nix zu machen sein wird - zumindest solange es sich wirklich um eine Tätigkeit handelt, die die Teilnahme am Strassenverkehr beinhaltet

Vielen Dank euch schon mal im Vorraus für die gemachte Mühe
:wink:

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

ich stelle mir das gerade bildlich vor: In aktueller Wirtschaftslage bekommt jemand ein Stellenangebot, bei dem aus nachvollziehbaren Gründen ein KBA-Auszug vorzulegen ist. Der potentielle AN legt den aber nur zur Hälfte vor. Gründe nebensächlich. Nicht nebensächlich allerdings der Reim, den sich der AG darauf machen wird: „Der will mir was ganz Schlimmes verheimlichen“. Chance, dass es unter diesen Umständen zum Vertragsabschluss kommt 0,0%

Gruß vom Wiz