KBA-Formular bei Neuwagenkauf Freiberufler

Hallo, ich bin freiberufler und möchte mir einen Neuwagen zulegen. Dieser wird, da ich ja auch die Firma bin, auf meinen Namen zugelassen. Im Vertrag wird auf ein Formular vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA-Formular) hingewiesen welches folgenden Satz beinhaltet: „Hiermit wird bestätigt, das dieses Fahrzeug gewerblich geschlüsselt worden ist.“ Das ganze soll von der Zulassungsbehörde unterschrieben werden.

Lange Rede…hier meine Frage:

Was bedeutet in diesem Fall „gewerblich geschlüsselt“?

Ich bin gespannt auf eure Antworten!

Hallo,

zwei Ideen:

  1. Gewerbetreibende bekommen bei manchen Herstellern beim Neuwagenkauf höhere Rabatte als Privatkunden. Ich habe mal die Info bekommen, dass z.B. eine Gewerbeanmeldung als Beleg dafür ausreicht und das Auto sagar privat zugelassen werden kann, mag aber sein, dass das von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ist.

  2. Wenn ein Fahrzeug auf eine Firma zugelassen wird (egal ob Einzelunternehmen oder auf eine „richtige“ Firma), dann gibt die Zulassungsstelle ein, um welche Art von Gewerbe es sich handelt. Dafür gibt es verschiedene Schlüsselnummern, in denen zwischen unterschiedlichen Gewerbe ganz grob unterschieden wird. In den Fahrzeugpapieren taucht das nicht auf, aber das kann später mal statistisch ausgewertet werden.

Aber dass es da irgend ein Formular für gibt, ist mir nicht bekannt.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

danke für deine Antwort. Wozu dient denn die Statistische Auswertung? Um zu prüfen/hinterlegen das das Auto auch wirklich als Gewerbefahrzeug zugelassen wurde?
Hier stelle ich mir die Frage ob es einen unterschied zwischen Privatzulassung und Gewerbezulassung überhaupt gibt?

Hallo,

Hallo, ich bin freiberufler und möchte mir einen Neuwagen
zulegen. Dieser wird, da ich ja auch die Firma bin, auf meinen
Namen zugelassen.

Hier passt etwas nicht, denn ein Freiberufler ist kein Vollkaufmann und nur ein Vollkaufmann darf die Bezeichnung Firma verwenden.

Wer ein Freiberufler ist kann man im EinkommenSteuergesetz nachlesen:

http://dejure.org/gesetze/EStG/18.html

Aber unabhängig davon kann jeder Gewerbetreibende einen Neuwagen über einen Autohändlern beziehen und erhält meist Gewerbe-Sonderrabatte.

Er benötig lediglich dazu einen noch gültigen Gewerbeschein.

Gruß Merger

Hallo noch mal,

vom Eintrag im Namen- bzw. Adressfeld der Fahrzeugpapiere mal abgesehen gibt es eigentlich keine Unterschiede, was das Zulassungsverfahren betrifft.
Jeder Landkreis wertet z.B. Statistiken aus, wie viele Fahrzeuge pro Einwohner zugelassen sind. Um das nicht zu verfälschen werden Firmenfahrzeuge herausgerechnet. Wozu die einzelnen Berufsgruppen genau erfasst werden, weiß ich aber auch nicht.

Beste Grüße
Guido