Kdg. wegen Wegfall der Voraussetzungen

Mein Bekannter hat ein Zusatzvers. Zweibettzimmer, Chefarzt, seit einiger Zeit. Diese Zus.Kr.Vers. leistet nur, wenn die Ges.Kr.Vers. vorleistet. Jetzt hat er bei einer anderen Priv.Krank.Vers. eine Vollvers. zum 1.5, abgeschlossen. Von einem weiteren Bekannten habe ich den Hinweis bekommen, dass man dann auch diese Zus.Vers. wegen Wegfall der Voraussetzungen (Wegfall der Ges.Kr.Vers.) zum 1.5. kündigen kann. Stimmt das oder muss man zum Ablauf kündigen.
Danke für die Infos

Grüsse Anja

Hallo,

jein - das ist abhängig von den tariflichen Regelungen.

Gesellschaft und Tarif??

Thorulf Müller

Guten Abend,

früher Vereinte, jetzt heißt die Gesellschaft Allianz. Der Tarif (Zweibettzimmer, Chefarzt)leistet nur nach Vorleistung der Gesetzlichen Kr.Vers… Wie er genau heißt, kann ich derzeit nicht sagen.

Gruß Anja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

früher Vereinte, jetzt heißt die Gesellschaft Allianz. Der
Tarif (Zweibettzimmer, Chefarzt)leistet nur nach Vorleistung
der Gesetzlichen Kr.Vers… Wie er genau heißt, kann ich
derzeit nicht sagen.

Ich sehe kein außerordentliches Kündigungsrecht bei Entfall der GKV bzw. der Aufnahmefähigkeit. Ich sehe auch nur den Begriff Aufnahmefähigkeit - Mitgliedschaft in einer GKV. Ich habe jetzt aber nur die mir bekannte Tarife gecheckt.

Ich brauche die Tarifbezeichnung, weil die Allianz mehrere Tarife hat!

Hi,
vielen Dank erstmal !
Ginge das: die Vollversicherung nur mit allg. Krankenhausleist. weiterführen und dann die Zus.Krank.Vers.zum regulären Kdg.Termin kündigen ! Leistet dann die Zus.Krank.Vers. bei der Allianz!
Es ist doch egal, ob der Hauptträger die Ges.Krank.Vers. ist oder eine Private mit identischen Leistungen im Krankenhaus? Oder ?
Danke für die Antworten.

Anja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

vielen Dank erstmal !
Ginge das: die Vollversicherung nur mit allg.
Krankenhausleist. weiterführen und dann die Zus.Krank.Vers.zum
regulären Kdg.Termin kündigen ! Leistet dann die
Zus.Krank.Vers. bei der Allianz!
Es ist doch egal, ob der Hauptträger die Ges.Krank.Vers. ist
oder eine Private mit identischen Leistungen im Krankenhaus?
Oder ?
Danke für die Antworten.

Sorry - merkt Ihr den Einschlag nicht - Tarifbezeichnung???

Ohne Traifbezeichnung keine Aussage!

Jetzt sogar beide!

Das ist jeweils geregelt! Es gibt KKV, die das paralelle bestehen von Zusatzversicherungen untersagen und mit Leistungskürzungen oder Leistungsfreiheit bis zur Kündigung bestrafen!

Es gibt Zusatzversicherungen, die das nicht vorsehen, und daher leistungsfrei, etc. sein können!

Das ist alles in den Vertragsunterlagen geregelt - die Verträge kann ich einsehen, wenn ich Tarifbezeichnungen und Gesellschaftsnamen habe!

Thorulf Müller

Ohne Traifbezeichnung keine Aussage!

kann ich einsehen, wenn ich Tarifbezeichnungen und

Gesellschaftsnamen habe!

Thorulf Müller

Wie schon oben erwähnt, es ist der Tarif 721 bei der Allianz Priv.Kra.Vers. Die 2 Fragen hab ich nochmals formuliert !

Danke im Voraus. Anja