KDU-Antrag nicht zu erfüllen,WGL Unterlagen weg

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin zur Zeit Arbeitslos (seit letzten 3 Monate) und beziehe ALG
II demnach habe ich auch den Antrag auf Kosten der Unterkunft
gestellt wo ich logischer weise auch Hauptmietvertrag,
Untermietvertrag oder desgleichen beibringen soll.

zudem sei gesagt, dass wir eine 3er WG sind, aber das alleine zieht
schon folgendes Problem bis heute mit sich, da die Hauptmieterin ihre
Genossenschafftsanteile erst heute beigebracht hatte (sie wohnte
schon eine weile in der Wohnung) haben wir erst heute auch einen
neuen Vertrag mit der WGL geschlossen, wegen WG.

Soweit so gut, bei mir ist das 2. Problem das die WGL meinen Vertrag
welchen ich unterschrieben habe als ich mich dort anmeldete wohl
verschlampt hat, und ich nun erst seit Heute (27.10.2010) dort
offiziell wohne, eine Durchschrift von der Anmeldung bei der Wohnung
gab es nicht.

Nun ist für mich das Hauptproblem dieser in einander greifen Probleme
ist dieser das mir nun die 3 Monate Wohngeld nicht genehmigt werden
weil, ich ja erst offiziell heute erst dort wohne Laut Vertrag.
(Und das alles Obwohl ich ja schon über ein Jahr dort Wohne)

Was für Möglichkeiten habe ich, gibt es rechtliche Möglichkeiten,
oder kann ich überhaupt etwas machen?

Lieben Dank für Ihre Zeit

Lg
Helena

Liebe Helena,

leider bin ich kein Experte, was die rechtlichen Schritte in einem solchen Fall angeht.

Dennoch kann ich Ihnen folgenden Rat geben:

Zum Einen frage ich mich, wo Ihr Exemplar des ursprünglichen Mietvertrages abgeblieben ist? Denn nicht nur die WGL sollte eins haben, sondern selbstverständlich auch Sie. Wenn der ursprüngliche Vertrag dennoch nicht auftaucht:
Da ich annehme, dass Sie Ihren neuen Wohnsitz pflichtgemäß bei Ihrer Einwohnermeldebhörde angezeigt haben, sollten Sie sich zunächst dort Ihr Ummeldedatum schriftlich bescheinigen lassen.
Zum Anderen sollten Sie Ihre Situation gegenüber dem zuständigen Amt schildern, möglichst indem sie persönlich vorsprechen (mit Termin!). Nehmen Sie dazu sämtlichen Schriftverkehr mit, der in dieser Sache zwischen Ihnen und dem Amt geführt wurde (Anträge, Ablehnungen, andere Bescheide), ihren aktuellen Mietvertrag (wenn Sie den alten nicht finden) und die Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde.
Schildern Sie dort unter Vorzeigen der Unterlagen ruhig, sachlich und freundlich Ihre Lage und bitten Sie um Nachsicht.

Das Beschreiten des Rechtsweges würde ich Ihnen zunächst nicht empfehlen, da sich die Lage eventuell auch ohne ein Verfahren lösen lässt. Zumal der Rechtsweg mit weiteren Kosten und unklarer Aussicht auf Erfolg versehen währe.

Mit freundlichem Gruß
Christian

Es gilt für diesen Hinweis, wie immer bei rechtlichen Fragen: Der Autor hat nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet. Es kann dennoch keinerlei Gewährleistung für die hier gemachten Angaben gemacht werden, da der exakte Sachverhalt „ferndiagnostisch“ nicht erfasst werden kann.

Hallo Helena,
kann leider nicht helfen !
Tschüss !

Ich bin zur Zeit Arbeitslos (seit letzten 3 Monate) und
beziehe ALG
II demnach habe ich auch den Antrag auf Kosten der Unterkunft
gestellt wo ich logischer weise auch Hauptmietvertrag,
Untermietvertrag oder desgleichen beibringen soll.

zudem sei gesagt, dass wir eine 3er WG sind, aber das alleine
zieht
schon folgendes Problem bis heute mit sich, da die
Hauptmieterin ihre
Genossenschafftsanteile erst heute beigebracht hatte (sie
wohnte
schon eine weile in der Wohnung) haben wir erst heute auch
einen
neuen Vertrag mit der WGL geschlossen, wegen WG.

Soweit so gut, bei mir ist das 2. Problem das die WGL meinen
Vertrag
welchen ich unterschrieben habe als ich mich dort anmeldete
wohl
verschlampt hat, und ich nun erst seit Heute (27.10.2010) dort
offiziell wohne, eine Durchschrift von der Anmeldung bei der
Wohnung
gab es nicht.

Nun ist für mich das Hauptproblem dieser in einander greifen
Probleme
ist dieser das mir nun die 3 Monate Wohngeld nicht genehmigt
werden
weil, ich ja erst offiziell heute erst dort wohne Laut
Vertrag.
(Und das alles Obwohl ich ja schon über ein Jahr dort Wohne)

Was für Möglichkeiten habe ich, gibt es rechtliche
Möglichkeiten,
oder kann ich überhaupt etwas machen?

Lieben Dank für Ihre Zeit

Lg
Helena

Im Mietrecht, ALG II etc. bin ich nicht bewandert. Aber aus meiner Erfahrung sieht es so aus, dass Sie erst Gelder beziehen, wenn Sie irgendwo offiziell angemeldet sin. D.h. erst ab dem Termin, wo das Papier auf dem Tisch liegt. Das bedeutet für Sie, dass man niemanden für „verlorengegangene“ /- verschlampte Verträge haftbar machen kann.
Klagen auf frühere Anerkennung und damit mehr Bezahlung könnten Sie höchstens, wenn Sie eine Kopie oder Durchschrift des Vertrages hätten. Was aber, Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, nicht der Fall ist.

Mußten Sie für die Anmeldung bei der WGL eine Anmeldebestätigung beigringen? Dies wird bei der Meldestelle/ Einwohnermeldeamt ausgegeben. Da müssen Sie ja auch ihren Personalausweis mit der neuen Anschrift versehen lassen. Dort müsste das Datum des Umzugs/ Ummmeldung drauf stehen. Damit hätten Sie vielleicht eine Möglichkeit, zu beweisen, dass Sie dort schon seit einem Jahr wohnen und noch Gelder nachfordern könnten.

Wie es sich allerdings mit einer WG verhält, kann ich Ihnen nicht beantworten, weil das Wohngeld/ Miete ja auf Drei Parteien umgelegt wird. Vielleicht analog mit einer eigenen Wohnung.

Hallo Helena,
leider kann ich dir zu diesem Problem nicht sehr helfen, da ich keine Ahnung vom Wohngeld habe, aber eines kann ich dir noch mitteilen,
du kannst auch einen Ersatz Mietvertrag erstellen, wenn das Original verschwunden ist oder wenn der Vermieter noch greifbar ist, lasse ihn halt noch mal unterschreiben, mit dem passenden Datum, dies müsste dann das Amt anerkennen.
Mach dich aber noch mal woanderst schlau, aber ich denke dies könnte schon helfen.
Gruss, Hefe Didi !!!

Liebe/-r Experte/-in,
Ich kann Dir leider nicht helfen. Ich glaube nicht das Du noch etwas machen kannst. GLG
Ich bin zur Zeit Arbeitslos (seit letzten 3 Monate) und
beziehe ALG
II demnach habe ich auch den Antrag auf Kosten der Unterkunft
gestellt wo ich logischer weise auch Hauptmietvertrag,
Untermietvertrag oder desgleichen beibringen soll.

zudem sei gesagt, dass wir eine 3er WG sind, aber das alleine
zieht
schon folgendes Problem bis heute mit sich, da die
Hauptmieterin ihre
Genossenschafftsanteile erst heute beigebracht hatte (sie
wohnte
schon eine weile in der Wohnung) haben wir erst heute auch
einen
neuen Vertrag mit der WGL geschlossen, wegen WG.

Soweit so gut, bei mir ist das 2. Problem das die WGL meinen
Vertrag
welchen ich unterschrieben habe als ich mich dort anmeldete
wohl
verschlampt hat, und ich nun erst seit Heute (27.10.2010) dort
offiziell wohne, eine Durchschrift von der Anmeldung bei der
Wohnung
gab es nicht.

Nun ist für mich das Hauptproblem dieser in einander greifen
Probleme
ist dieser das mir nun die 3 Monate Wohngeld nicht genehmigt
werden
weil, ich ja erst offiziell heute erst dort wohne Laut
Vertrag.
(Und das alles Obwohl ich ja schon über ein Jahr dort Wohne)

Was für Möglichkeiten habe ich, gibt es rechtliche
Möglichkeiten,
oder kann ich überhaupt etwas machen?

Lieben Dank für Ihre Zeit

Lg
Helena

Liebe Helena, da hast Du den falschen gefragt, sorry.
Bin kein RA und kann somit auch leider nicht helfen.