KdU Jobcenter: bei Untervermietung meldepflicht?

besteht meldepflicht bei untervermietung eines zimmers auf grund von ortsabwesenheit von 4 wochen(urlaub)?
also, muss sich der hauptmieter abmelden und der untermieter anmelden, damit das jobcenter die kosten für die unterkunft gewährt?

besteht meldepflicht bei untervermietung eines zimmers auf grund von ortsabwesenheit von 4 wochen(urlaub)?
also, muss sich der hauptmieter abmelden und der untermieter anmelden, damit das jobcenter die kosten für die unterkunft gewährt?

Also, bei Untervermietung muss sich der Hauptmieter grundsätzlich nicht abmelden. Im Gegenteil - eigentlich darf er sich nicht abmelden, schließlich wohnt er ja da und ist nur vorrübergehend in Urlaub… - Der Untermieter meldet sich zusätzlich an.

Ansonsten bin ich mir nicht ganz sicher, wessen KdU das Jobcenter zahlen soll. Das vom Untermieter? Hat der denn gar keine Wohnung? - Also, wenn es der ist, der muss sich schon dort anmelden. Die Anmeldung muss vom Vermieter (dem Hauptmieter) unterschrieben werden. Es gibt sicher auch einen Untermietvertrag.

Viele Grüße

Hallo

wie SimsyMone schon ansprach: Die Frage ist nicht so ganz verständlich formuliert.

Falls der Hauptmieter im ALG2-Bezug steht, muss er eine Untervermietung nicht nur mit seinem Vermieter abklären, sondern auch dem Jobcenter melden ; der Untermieter zahlt dann Untermiete, und das Jobcenter leistet für den Hauptmieter entsprechend weniger KdU. Hauptmieters KdU werden vom Jobcenter auch während seiner (genehmigten) Ortsabwesenheit weitergezahlt.

Steht der Untermieter (ebenfalls) im ALG2-Bezug, dann hat(te) er seine Untermiete-KdU beim Jobcenter anzugeben und bekam/bekommt sie (bei Anspruch u. vorliegender Angemessenheit) ggf. bewilligt… und zahlt sie weiter, auch wenn „sein“ Hauptmieter im Urlaub ist.

Egal , wer von beiden ALG2 bezieht: Seine bewilligte Leistung läuft während einer Ortsabwesenheit grundsätzlich weiter… wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Punkt wäre hier allerdings unklar (unterliegt der Bezieher uneingeschränkt der EAO… hat er vom Jobcenter die schriftl. Zustimmung zu einer 4-wöchigen Ortsabwesenheit ? usw. http://hartz.info/index.php?topic=22.0 )

Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Leistungsanspruch grundsätzlich für die Dauer der Abwesenheit.

LG