KdU vs. Miethöhe

Hallo zusammen, _folgende Situation: Es wurde eine Wohnung an Mieter A vermietet. Während der Mietzeit wurden einige energetischwirksame Renovierungsmaßnahmen umgesetzt, z. B. neue Fenster, Solarheizung usw… Die Miete wurde aufgrund dieser Maßnahmen während der Mietzeit nicht erhöht. Mieter A zieht aus. Zur Ermittlung der neuen Miete wird der örtliche Mietspiegel hinzugezogen und auf das Ergebnis pauschal 7% aufgrund der energetischen Sanierung aufgerechnet (in Summe deutlich weniger, als die Anwendung der möglichen jeweiligen 11% der Modernisierungskosten). Nun zieht Mieter B ein, bei dem die Miete durch das JobCenter getragen wird. 6 Monate später erfährt der Vermieter, dass B sich seit Beginn an an der Miete mit 60€ beteiligt, da das Jobcenter nicht die komplette Miete übernmmt (Das JobCenter zahlt max. den Mittelwert zw. Mietspiegel und soz. Wohnungsbau).

Wären die Maßnahmen während der Mietzeit von B durchgeführt worden, hätte das JobCenter doch die höheren Kosten übernehmen müssen? Denn dazu gibt es ja mittlerweile Gerichtsentscheidungen. Zu der Konstellation im beschriebenen Fall habe ich leider nichts gefunden. Der Mieter selbst konnte das JobCenter nicht überzeugen, dass die Miethöhe gerechtfertigt ist und war froh, die Wohnung überhaupt bewilligt bekommen zu haben. Bringt es was, wenn der Vermieter nun die Kosten der energetischen Sanierung alle einzeln auflistet und sich damit selbst nochmal an das Jobcenter wendet? Oder wäre die Mühe umsonst? Vielen Dank für eure Antworten.

Besten Gruß und ein schönes Wochenende_

Hallo!

Ist das nicht dreist ?

Man will nun vom Jobcenter Geld haben für Modernisierungsmaßnahmen,deren Kosten man selbst nicht vorher die Miete aufgeschlagen hatte ?

Man hat mit Mieter einen Vertrag zu einem Mietpreis,den bezahlt er auch ordentlich. Ob der „arme Hund“ alles vom Jobcenter bekommt oder selbst aus knappem Geld etwas dazugibt,geht das den Vermieter etwas an ?

Was gibts da jetzt nachzufordern ?

MfG
duck313

Hallo!

Jobcenter übernehmen die Kaltmiete bis zu einer regional unterschiedlichen Maximalhöhe - unabhängig vom Energiebedarf der Wohnung. Davon vollkommen getrennt werden die Heizkosten erstattet. Übersteigt eine Kaltmiete aufgrund energetischer Sanierung die vorgegebene Höchstgrenze und andererseits sinken die Heizkosten aufgrund der Sanierungsmaßnahme, ist der Leistungsempfänger dumm dran. Er wird aufgefordert, sich alsbald eine in der Kaltmiete preisgünstigere Wohnung zu suchen oder die Mehrkosten selbst von seiner Grundsicherung zu tragen. Ungeachtet dessen werden natürlich nur die durch die Sanierungsmaßnahme gesunkenen Heizkosten vom Amt übernommen.

Die Vermietung energetisch sanierter Wohnungen wird dadurch in manchen Regionen deutlich erschwert. Ist zwar eine riesige Eselei, aber offensichtlich politisch so gewollt.

In der Folge kommen für Hilfeempfänger vielerorts nur energetisch nicht sanierte Wohnungen in Frage. Weil die Jobcenter aber auch dazu neigen, tatsächlich entstehende Heizkosten kostenmäßig bei etwa 222 kWh pro m² und Jahr ungeachtet anders lautender Gerichtsurteile zu deckeln, müssen manche Hilfeempfänger in alten Buden mit einem Energiebedarf von 300 kWh pro m² und Jahr eben frieren. Oder den lange dauernden Klageweg beschreiten.

Die energetische Gebäudesanierung wird an dieser Stelle mit intelligenzbefreiten Regelungen sabotiert. Gleichzeitig werden vermeidbare Gerichtskosten produziert. Kluge und kostensparende Verfahrensweise geht anders.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Ist das nicht dreist ?

Ich finde es ziemlich dreist, eine Fragestellung zu überfliegen, ohne sie zu verstehen, und ihm dann Motive zu unterstellen.

Man hat mit Mieter einen Vertrag zu einem Mietpreis,den bezahlt er auch ordentlich. Ob der „arme Hund“ alles vom Jobcenter bekommt oder selbst aus knappem Geld etwas dazugibt,geht das den Vermieter etwas an ?

Was gibts da jetzt nachzufordern ?

Du hast die Frage nicht verstanden.

Der Vermieter will nichts nachfordern, sondern seinem Mieter helfen.
Er ist anscheinend ein Mensch, der sich für seine Mitmenschen interessiert, und insofern geht es ihn was an. Vielleicht kannst du es dir nicht vorstellen, dass es solche Menschen gibt, es ist aber so.

MfG

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Danke dir, musste meinen Artikel gerade nochmal aufmerksam lesen, um zu verstehen, ob ich mich so krass missverständlich ausgedrückt habe.
Gruß

Danke Wolfgang für deine ausführlichen Informationen. Das klingt ja wirklich alles andere als gut geregelt und umgesetzt. Ich werde mich mal ans JobCenter wenden, schlimmer wird es ja dadurch wohl nicht werden. Gruß

Hallo,
es handelt sich hier ganz offensichtlich um zwei voneinander getrennt zu burteilende Probleme.
Der Vermieter kann dem Neumieter ein Mieterhöhungsverlangen stellen und entsprechend begründen, Punkt!
Der Mieter muss zum Job-Center gehen und das dort vorlegen, um eine entsprechende Förderung zu erhalten; mit allen daraus entstehenden Problemen!!
Der Vermieter kann sich  m.E, gar nicht an das Job-Center wenden, er hat mit dem keinerlei vertragliche Beziehungen.
Die Verfahrensweise hier zu beurteilen, halte ich für nicht zielführend bzw. das hat hier eigentlich nichts zu suchen.
Gruß suver

Hallo,

Jobcenter übernehmen die Kaltmiete bis zu einer regional unterschiedlichen Maximalhöhe - unabhängig vom Energiebedarf der Wohnung.

Ja, wenn sich der Leistungsempfänger dagegen nicht wehrt, dann wird das eben erstmal so pasuchal gemacht. Das Amt kennt nunmal in aller Regel nicht die Ausstattungsmerkmale der jeweiligen Wohnung.

Davon vollkommen getrennt werden die Heizkosten erstattet. Übersteigt eine Kaltmiete aufgrund energetischer Sanierung die vorgegebene Höchstgrenze und andererseits sinken die Heizkosten aufgrund der Sanierungsmaßnahme, ist der Leistungsempfänger dumm dran.

Ja, wenn er sich dann nicht mit einem entsprechend begründeten Widerspruch wehrt oder diesen Punkt bereits im Vorfeld anspricht. Hier wird es sicher unterschiedliche Handlungsweisen in den Jobcentern/ARGEN geben. Das sollte also nicht so einfach verallgemeinert werden.
So wird beispielsweise in einer der Hochburgen der Leistungsempfänger von einer Gesamtangemessenheitsgrenze also der Bruttowarmmiete ausgegangen http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrec…

Er wird aufgefordert, sich alsbald eine in der Kaltmiete preisgünstigere Wohnung zu suchen oder die Mehrkosten selbst von seiner Grundsicherung zu tragen. Ungeachtet dessen werden natürlich nur die durch die Sanierungsmaßnahme gesunkenen Heizkosten vom Amt übernommen.

Wenn das Amt sich so anstellt, dann muss man (leider) tätig werden.

Die Vermietung energetisch sanierter Wohnungen wird dadurch in manchen Regionen deutlich erschwert. Ist zwar eine riesige Eselei, aber offensichtlich politisch so gewollt.

Nein, das ist nicht zu gewollt, sondern die Folge davon, wenn sich Politiker/Beamte mit solchen Themen aus der Realität befassen.

In der Folge kommen für Hilfeempfänger vielerorts nur energetisch nicht sanierte Wohnungen in Frage.

Das ist richtig aber auch nur ein Teil der Wahrheit. Meist wird in diesem Zuge auch noch mehr modernisiert, was weitere Kosten verursacht, die dann aber eben nicht übernommen werden, so dass sich der Leistungsempfänger solche Wohnungen dann nicht leisten kann.

Weil die Jobcenter aber auch dazu neigen, tatsächlich entstehende Heizkosten kostenmäßig bei etwa 222 kWh pro m² und Jahr ungeachtet anders lautender Gerichtsurteile zu deckeln, müssen manche Hilfeempfänger in alten Buden mit einem Energiebedarf von 300 kWh pro m² und Jahr eben frieren. Oder den lange dauernden Klageweg beschreiten.

Ja, so ist das leider. Je mehr das aber machen, umso eher wird da ein Umdenken stattfinden.

Die energetische Gebäudesanierung wird an dieser Stelle mit intelligenzbefreiten Regelungen sabotiert.

Beamte und Politiker eben.

Gleichzeitig werden vermeidbare Gerichtskosten produziert. Kluge und kostensparende Verfahrensweise geht anders.

Dito.

Grüße

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Hallo,
es handelt sich hier ganz offensichtlich um zwei voneinander
getrennt zu burteilende Probleme.
Der Vermieter kann dem Neumieter ein Mieterhöhungsverlangen
stellen und entsprechend begründen, Punkt!

Es gibt kein Mieterhöhungsverlangen. Die Miete kommt vom JobCenter vollständig und pünktlich auf das Konto des Vermieters, dafür werden dem Mieter jedoch die Leistungen gekürzt.

Der Mieter muss zum Job-Center gehen und das dort vorlegen, um
eine entsprechende Förderung zu erhalten; mit allen daraus
entstehenden Problemen!!
Der Vermieter kann sich  m.E, gar nicht an das Job-Center
wenden, er hat mit dem keinerlei vertragliche Beziehungen.
Die Verfahrensweise hier zu beurteilen, halte ich für nicht
zielführend bzw. das hat hier eigentlich nichts zu suchen.

Danke für deine Einschätzung

Gruß suver

Hallo!

Hallo,

Ist das nicht dreist ?

Man will nun vom Jobcenter Geld haben für
Modernisierungsmaßnahmen,deren Kosten man selbst nicht vorher
die Miete aufgeschlagen hatte ?

Der besagte Vermieter entschied sich gegen eine Mieterhöhung bei einer 80jährigen Oma mit einer kleinen Rente. Auch Vermieter sind Menschen.

Man hat mit Mieter einen Vertrag zu einem Mietpreis,den
bezahlt er auch ordentlich. Ob der „arme Hund“ alles vom
Jobcenter bekommt oder selbst aus knappem Geld etwas
dazugibt,geht das den Vermieter etwas an ?

Außerdem ist der besagte Vermieter der Meinung, dass er zwischen „faulen armen Hunden“ und „armen Hunden, die in einer Notsituation sind“, unterscheiden kann. Für den Ersteren würde er sich nicht sonderlich bemühen, ihm das Leben einfacher zu gestalten.

Was gibts da jetzt nachzufordern ?

Nichts

MfG
duck313

mfg

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