Ich bin Ende Oktober als tauglich mit Einschränkungen gemustert worden. Bisher hatte ich eine feste Arbeitsstelle, jedoch werde ich meine Arbeitsplatz Ende Januar verlieren.
Ich will auf keinen Fall zum Bund, habe aber noch keinen KDV-Antrag gestellt (werd ich in den nächsten Tagen machen).
Wenn ich nun den KDV-Antrag stelle, ab wann kann ich frühestens Zivildienst leisten? Sobald ich als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werde?
Hai Alex,
Im Prinzip kannst meines Wissens ab dem Zeitpunkt leisten , ab dem du anerkannt bist. Das Problem wird sein, eine ZD-Stelle zu finden die dir einen Job verspricht,ohne dass du anerkannt bist. Wenn du naemlich nicht anerkannt werden solltest muessen die wieder anfangen, jemanden zu suchen der ihre dann freie Stelle besetzt.
Schoenes neues Jahr
Ralph
hab gerade mal einen Kollegen gefragt, dessen Sohn das gemacht hat. Da ging es sehr schnell, weniger als 2 Wochen. Freunde von ihm haben aber wohl auch bis zu 1/4 Jahr gewartet.
weißt du zufällig wie lange ein solche „Anerkennung“ dauert
wenn ich ein solches Schreiben heute verschicken würde?
Also Du mußt den Antrag ja bei Deinem Kreiswehrersatzamt einreichen (Anschreiben „Antrag auf Anerkennung als KDV“ mit Begründung, Lebenslauf, Führungszeugnis (ganz wichtig, dauert etwa 2 Wochen bekommste übers Ordnungsamt/ Einwohnermeldeamt/ Bürgerdienste Deiner Gemeinde))
Die leiten das dann weiter zum Kontrollausschuß (ist wohl das Bundesamt für Zivildienst in Köln).
Du kannst da schon vorher anrufen, da die Sachbearbeiter sich nach den Anfangsbuchstaben aufteilen. Mache da Druck, sage, daß Du eine Stelle in Aussicht hast, und es läuft im beschleunigten Verfahren. (bei mir '96 10 Tage von Posteingang bis Postausgang) Und Frage am Besten regelmäßig nach, dann machen die schon flink und geben Dir auch schon vorab den Stand der Dinge bekannt (bei mir Montag telefonische Bestätigung, Dienstag wurde der „Schriebs“ ausgefertigt, Do hatte ich ihn und am Freitag war ich bei der Stelle und habe den „Vorschlag zur Einberufung“ unterschrieben, das geht erst nach der Anerkennung und Du bekommst dann erst den Einberufungsbefehl, wo dann Deine Dienstzeit steht)
Schau mal um, einige schaffen es, ihren Beruf in der Zivi-Stelle weiter auszuführen, vielleicht kannste auch dann noch übernommen werden…