KDV-Antrag

Hi wwwler,

Ich bin gerade dabei meinen KDV-Antrag (Kriegsdienstverweigerung) zu stellen. Nun habe ich zu diesem Thema einige Fragen:

  1. Was bedeutet „vorbenachrichtigt“ zu sein?

„Vorbenachrichtigte und einberufene Wehrpflichtige, Soldaten und Reservisten haben nach Auffassung der Rechtsprechung eine Entscheidung für den Wehrdienst getroffen, da sie nicht vor der Einberufung verweigert haben. Darum müssen sie besonders den Zeitpunkt der Antragstellung begründen und so erläutern, wie sich ihr Gewissen gebildet hat.“

Ich hatte meine Musterung vor ungefähr 2 Monaten. In 2 Wochen ist mein 18. Geburtstag. Bisher kam noch kein Brief zur Einberufung (Der soll auch erst nach dem 18. Geburtstag kommen.)
Somit bin ich noch nicht einberufen, aber was bedeutet „vorbenachrichtigt“?
Bin ich bereits vorbenachrichtigt?

  1. Was muss in dem KDV-Antrag inhaltlich alles enthalten sein?
    Wie viele Seiten muss der Antrag mindestens und maximal haben?

  2. Kennt ihr KDV-Onlineberatungstellen?
    Was sehr wichtig wäre: Kann mir jemand vielleicht eine E-mail Adresse sagen, bei der ich mein Antrag einschicken kann und dieser anschließend überprüft wird ob er zulässig wäre…Tipps gegeben werden usw.

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

  1. Was bedeutet „vorbenachrichtigt“ zu sein?

Den Einberufungsbescheid auf dem Tisch zu haben.

  1. Was muss in dem KDV-Antrag inhaltlich alles enthalten sein?
    Wie viele Seiten muss der Antrag mindestens und maximal haben?

Das kann dir ausschließlich dein Gewissen sagen, denn um das geht es ja.

  1. Kennt ihr KDV-Onlineberatungstellen?

Kennst du Tante google?

Gruß Andreas

  1. Was bedeutet „vorbenachrichtigt“ zu sein?

Den Einberufungsbescheid auf dem Tisch zu haben.

Nun es heißt aber „Vorbenachrichtigte UND einberufene Wehrpflichtige…“

Meine Frage ist somit leider noch nicht beantwortet.
Einberufen ist man in dem Fall ja wenn der Einberufungsbescheid auf dem Tisch liegt…
Wann ist man dann aber „vorbenachrichtigt“?

Meine Frage ist somit leider noch nicht beantwortet.
Einberufen ist man in dem Fall ja wenn der
Einberufungsbescheid auf dem Tisch liegt…
Wann ist man dann aber „vorbenachrichtigt“?

Wie gesagt, wenn der Einberufungsbescheid da ist. Das morgen oder übermorgen die Generalmobilmachung bekanntgegeben wird halte ich für unwahrscheinlich.
Bisher hast du nichts durchlaufen, was nicht nur dem ganz normalen Prozedere der Vorbereitung des Wehrdienstes dienen würde. Du darfst also davon ausgehen, dass dein KDV-Antrag zunächst auch eine aufschiebende Wirkung für eine etwaige Einberufung mit sich bringt, solange du ihn einreichst bevor der E-Bescheid da ist.

Gruß Andreas

  1. Kennt ihr KDV-Onlineberatungstellen?
    Was sehr wichtig wäre: Kann mir jemand vielleicht eine E-mail
    Adresse sagen, bei der ich mein Antrag einschicken kann und
    dieser anschließend überprüft wird ob er zulässig wäre…Tipps
    gegeben werden usw.

Hallo,

hier findest Du KDV-Experten:

http://www.deutsche-friedensgesellschaft.de/php/inde…

&Tschüß

Wolfgang

Meine Frage ist somit leider noch nicht beantwortet.
Einberufen ist man in dem Fall ja wenn der
Einberufungsbescheid auf dem Tisch liegt…
Wann ist man dann aber „vorbenachrichtigt“?

Guten Morgen,

meines Wissens gibt es zwischen „vorbenachrichtigt“ und „einberufen“ schon einen Unterschied.

Bei der Vorbenachrichtigung bekommt man ein Schreiben, dass geplant ist, eine Person in X Monaten zum Wehrdienst/Zivildienst einzuziehen.

Bei der Einberufung erhält man dann letztlich den tatsächlichen Einberufungsbescheid mit genauem Datum etc.

Viele Grüße
Florian