Kehrdienst-Kosten

Ein Vermieter will die Nebenkosten erhöhen, weil er eine Person für die Erledigung der Kehrwoche einstellt. Dafür hängt der Vermieter im Treppenhaus eine Mitteilung auf, indem er z.b. schreibt: wegen dem kehrdienst erhöht sich der Nebenkostenzuschlag ab märz um x euro. (der umfang des kehrdienstes wurde nicht erläutert)
jeder im haus hat auf drängen des vermieters die kosten bezahlt.
nach einem halben jahr kommt die nächste Kostenerhöhung für den Kehrdienst, mit der Begründung, dass nun Schneeräumen und Hofkehren auch gemacht werden muss und dafür weitere kosten anfallen, z.b. ab märz.(bislang wurde nur das Treppenhaus wöchentlich gewischt).

kann denn der vermieter auf diese art und weise die kosten erhöhen?
was kann nun der mieter nun tun?

Hallo

von wem wurden denn die Arbeiten bisher erledigt?

Und was ist im MV vereinbart?

Gruß

Gemäß Mietvertrag musste jeder Mieter abwechselnd für eine Woche diesen Kehrwochendienst übernehmen. Manche hielten sich allerdings nicht daran, deshalb hat der Vermieter den kostenpflichtigen Putzdienst beschlossen.

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