Kehrgebühr

Hallo Grabbelmann,

hier ist offensichtlich eine Inklusivmiete (bis eben auf die vermutlich direkt mit dem Versorger abgerecheneten Strom und Gaskosten) vereinbart, wobei hier nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden soll.

Dies würde bedeuten, dass die Kosten für den Schornsteinfeger vom Vermieter zu tragen wäre.

Gruß

Joschi

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Hallo,

so ist es… inclusive aller Nebenkosten heißt auch inclusive
Kehrgebühr…

Es sei denn, der Mieter betreibt eine Besondere Feuerstelle

Denn man darf nicht vergessen,dank Dolferl haben die Schornsteinfeger hierzulande ein Privileg…sie sind nämlich auch Staat…sprich sie werden als staatliches Vollzugsorgan tätig…wenn der Mieter also zum B. einen Kamin betreibt,dürfen diese
den Mieter EXTRA abkassieren…schön gedeckt durch ein Gesetz des
3.Reiches…

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Nein, es besteht in diesem Bespiel keine „besondere Feuerstell“.
Nur eine 0815 Standart Gasheizung.
Könnte sich der mieter denn bei der Weigerung die Gebühr zu zahlen auf ein bestehendes Gesetz/Paragraphen stützen?!

P.s. Im Mietvertrag würde stehen, inklusive Nebenkosten und nicht ALLER Nebenkosten. Ein bespiel habe ich oben gepostet.
Würde der zusatz ALLER dabei einen entscheidenen Unterschied machen?!

Hallo,

sofern der Mieter keine in seinem Eigentum stehende besondere
Feuerstelle
(Kamin zum B. )
betreibt, hat er mit dem Schornsteinfeger auch nix am Hut.
siehe dazu das Schornsteinfegergesetz:

§ 25 Einziehung der Gebühren
(4) Die Gebühr nach der Rechtsverordnung nach § 24 Abs. 1 oder der
Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung ist eine öffentliche Last
des Grundstücks und ist vom Grundstückseigentümer zu
tragen…

Der Grundstückseigentümer ist der Gebührenschuldner und nur an diesen kann und darf sich der Schornsteinfeger wenden.