Kehrgebühr

Im Mietvertrag steht Mietsumme xy inklusive Nebenkosten zzgl. Gas und Strom und Gas.
Der Mieter soll aber die Kosten für den Schornsteinfeger (Kehrgebühr)
übernehmen.
Ist das richtig so?
Kann der Vermieter vielleicht sagen, Gas (Heizung) wird vom Mieter bezahlt und somit auch die betriebskosten für die Heizung?!

klar! das wird nicht umsonst BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG genannt!

klar! das wird nicht umsonst BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG genannt!

Ok, aber nur das ich das richtig verstehe.
Die Miete yx ist doch inklusive der Nebenkosten…
Sind Nebenkosten und Betriebskosten nicht das gleiche?

Dann sollte doch mit der Summe xy inklusive der Nebenkosten (Warmmiete)
auch die betriebskosten wie Heizungswartung mit eingeschlossen sein, insofern nichts anderes vereinbart wurde oder wie?!

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Hallo,

die Gebühren für die Schornsteinfeger-Nachschau der Heizungsanlage und der Kamine gehört zu den Nebenkosten und ist anteilig vom Mieter
zu bezahlen.
Beispiel:
Kehrgebühr 500 € 10 Mieter = pro Mieter 50 €

Guten Tag,

Hallo,

die Gebühren für die Schornsteinfeger-Nachschau der
Heizungsanlage und der Kamine gehört zu den Nebenkosten und
ist anteilig vom Mieter
zu bezahlen.
Beispiel:
Kehrgebühr 500 € 10 Mieter = pro Mieter 50 €

Ja, das ist ja ok…
Nur wenn der Mieter seine miete inklusive nebenkosten zahlt, und nichts anderes im Mietvertrag geregelt wurde, zahlt er die 10€ aus deinem Beispiel ja schon mit der monatlichen Warmmiete oder nicht?!
Wie gesagt, der mieter zahlt sagen wir zB 550€ INKLUSIVE Nebenkosten. Dann kommt der schronsteinfeger und drückt dem Mieter nach getaner Arbeit die rechnung in die hand.

Miete beinhaltet grundsätzlich sämtliche Neben- Betriebs- Heiz- und sonstige Kosten.
Den Vertragsparteien ist es aber frei gestellt andere Regelungen zu treffen. Wird auch allgemein so gemacht, indem die NK- und BK-Kosten auf die Mieter abgewälzt werden. Hier ist im Mietvertrag dann genau aufzufühen welche Kosten vom Mieter zu zahlen hat, oder es ist auf die II BV zu verweisen.
Das bedeutet, dass vom Mieter keine Kosten zu tragen sind, die nicht explizit im Vertrag genannt wurden. Steht da nur Strom und Gas, dann ist es nur Strom und Gas und nicht das was man sich noch nebenher dabei denken könnte.

vnA

Hallo,

zu den umlagefeähigen Betriebskosten gehören:
http://www.immopilot.de/Mieter/Umlagefahige_Betriebs…

Betriebskostenverordnung:
http://www.gesetze.juris.de/betrkv/index.html

Jetzt kommt es auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an, welche Vereinbarung getroffen wurde, und ob diese auch wirksam auf den Mieter übertragen wurde.
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Die korrekte Betriebskostenabrechnung:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/bk_abr…
http://immobilientutor.de/planung/betriebskostenabre…

Gruß
M.

* für die einzige richtige Antwort (owt)
mancher sollte erst lesen, dann denken, und ganz zum Schluss erst schreiben…

mancher sollte erst lesen, dann denken, und ganz zum Schluss
erst schreiben…

Hast Du denn den Mietvertrag gelesen? Woher weißt Du dass das alles ist, was der UP angegeben hat?

Hallo

Hast Du denn den Mietvertrag gelesen? Woher weißt Du dass das
alles ist, was der UP angegeben hat?

hast du denn das ursprungsposting gelesen???

Dort steht eindeutig Miete inkl. aller Nebenkosten außer Strom und Gas!!

Liebe Grüße
Michael

Hallo

Hast Du denn den Mietvertrag gelesen? Woher weißt Du dass das
alles ist, was der UP angegeben hat?

hast du denn das ursprungsposting gelesen???

Dort steht eindeutig Miete inkl. aller Nebenkosten außer Strom
und Gas!!

dann müssten aber doch entweder die relevanten Nebenkosten zusätzlich aufgeführt oder aber auf die Betriebskostenverordnung verwiesen werden, denn nur was im Mietvertrag vereinbart wurde muß der Mieter zahlen, ansonsten gilt http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html:
„Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.“

Gruß
M.

Hallo,

Dort steht eindeutig Miete inkl. aller Nebenkosten außer Strom
und Gas!!

dann müssten aber doch entweder die relevanten Nebenkosten
zusätzlich aufgeführt

Man muss dann alles aufzählen, was nicht zutrifft?

denn nur was im
Mietvertrag vereinbart wurde muß der Mieter zahlen,

Eben das. Denk nochmal drüber nach, wozu das hier führen könnte.
Gruß
loderunner (ianal)

dann müssten aber doch entweder die relevanten Nebenkosten
zusätzlich aufgeführt oder aber auf die
Betriebskostenverordnung verwiesen werden, denn nur was im
Mietvertrag vereinbart wurde muß der Mieter zahlen, ansonsten
gilt http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html:

und genau das hat vnA doch in seinem Beitrag geschrieben.

ich frag mich, warum du dem UP auferlegst, sich durch deine 6 Links zu quehlen, wenn vnA alles Relevante schon kurz und übersichtlich beschrieben hat. Weniger ist halt wie so oft auch in diesem Fall mehr.

Gruß

Joschi

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Hai,

Dort steht eindeutig Miete inkl. aller Nebenkosten außer Strom
und Gas!!

dann müssten aber doch entweder die relevanten Nebenkosten
zusätzlich aufgeführt

Man muss dann alles aufzählen, was nicht zutrifft?

Nein, das was zutrifft natürlich.

und genau das hat vnA doch in seinem Beitrag geschrieben.

Deshalb ist zB meine Antwort aber nicht falsch.

ich frag mich, warum du dem UP auferlegst, sich durch deine 6
Links zu quehlen, wenn vnA alles Relevante schon kurz und
übersichtlich beschrieben hat. Weniger ist halt wie so oft
auch in diesem Fall mehr.

Ich erlege ihm das nicht auf, das sollte eigentlich eine Hilfe zur Selbsthilfe werden unter anderem auch deshalb, weil ich zB gar nicht beurteilen kann, was dazu in dem Mietvertrag wirklich steht. Mir schien der UP recht unbedarft.

Gruß
M.

Hallo,

Dort steht eindeutig Miete inkl. aller Nebenkosten außer Strom
und Gas!!

dann müssten aber doch entweder die relevanten Nebenkosten
zusätzlich aufgeführt

Man muss dann alles aufzählen, was nicht zutrifft?

Nein, das was zutrifft natürlich.

Sorry, aber: lies die Frage noch mal. Sie ist eindeutig.
Gruß
loderunner

Hallo,

Dort steht eindeutig Miete inkl. aller Nebenkosten außer Strom
und Gas!!

dann müssten aber doch entweder die relevanten Nebenkosten
zusätzlich aufgeführt

Man muss dann alles aufzählen, was nicht zutrifft?

Nein, das was zutrifft natürlich.

Sorry, aber: lies die Frage noch mal. Sie ist eindeutig.

Finde ich nicht. Wenn das mit den Nebenkosten so im MV steht wie hier angegeben, dann liegt unter Umständen gar keine wirksame Vereinbarung über die anfallenden Betriebskosten vor.

Gruß
Maja

Hallo,

Finde ich nicht. Wenn das mit den Nebenkosten so im MV steht
wie hier angegeben, dann liegt unter Umständen gar keine
wirksame Vereinbarung über die anfallenden Betriebskosten vor.

Was genau hast Du an „Mietsumme xy inklusive Nebenkosten zzgl. Gas und Strom“ nicht verstanden? Es gibt keine Nebenkosten außer Gas und Strom. Was bitte soll daran unwirksam sein?
Fang doch nun nicht an, hier irgendwelche Dinge hinein zu geheimsen. Deine Antwort mit den vielen links oben ist ganz toll, aber genauso gut hättest Du auch das ganze BGB zitieren können - sie geht am Thema vorbei.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Sorry, aber: lies die Frage noch mal. Sie ist eindeutig.

nur mal so nebenbei: DA steht auch „zuzüglich Gas und Strom und Gas“
Ich kann gut verstehen, wenn Maja da ein wenig an der Eindeutigkeit zweifelt.
Liebe Grüße
Jo

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Ok, ok…
Ich hab zu wenige Infos gegeben…

Sagen wir es währe ein Mietvertrag von dieser Art:

http://www.myimg.de/?img=Scannen0001ee1ae.jpg