Kehrpflicht von Mietern

Wir haben ein 2 Familienwohnhaus vermietet und im Mietvertrag die Hausordnung inkl. der Kehrpflicht gemäß der Stadtverodnung festgelegt.
Dort heißt es, dass Freitags oder Samstag gekehrt werden muss.
Nun haben wir folgenden Fall:
Mieter A beschwert sich darüber, dass Mieter B den Weg am Samstag nicht gekehrt hat.
Dieser hat den Weg jedoch bereits am Mittwoch gereinigt und hat seiner Aussage nach die Pflicht erfüllt.
Mieter A weigert sich den Kehrdienst in der Folgewoche zu erledigen, da am Samstag nicht gekehrt wurde und der Schmutz somit von ihm beseitigt werden müsste.
Wie ist das nun? Kann man festlegen, dass auch nach Bedarf gekehrt werden muss oder ist man an die Tage Freitag/Samstag gebunden? Was ist wenn am Samstag gekehrt wurde und es dann am Sonntag schon wieder (aufgrund Wetter etc.) Verunreinigungen gibt. Wer ist dann zuständig?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Gruß

Hallo!

Es gibt tatsächlich eine Gemeindeverordnung, die die Tage festschreibt, an denen die Straßenreinigung gemacht werden muss ?

Das wäre ja selbst für Baden-Württemberg sehr weitgehend.

Das die Pflicht grundsätzlich auf die Anlieger übertragen werden kann ist klar, aber doch nicht Art und Umfang oder gar die Tage !

Wenn es so wäre, dann kommen auch solche Fragen heraus. Dann kann man ja wirklich fragen, was ist wenn es nach der termingerechten Reinigung neuen Schmutz gibt, der einer Reinigung bedarf ?

Deshalb ist m.E. nämlich nicht auf Datum abgestellt sondern auf Verschmutzung, dann ist auch das wiederholte Fegen mit erfasst.

MfG
duck313

Moin!
Vermutlich wäre eine verbindliche Regelung, an welchen Tagen gekehrt zu werden hat, seitens des Vermieters ebensowenig hilfreich.
So, wie der Fall beschrieben wird, geht es doch nicht darum, dass „A“ sich an tatsächlichem Dreck stört, den „B“ zu beseitigen hat oder umgekehrt. Scheinbar geht es hier schon eher um eine handfeste Nachbarschaftsstreitigkeit, in der jede Kleinigkeit ein willkommener Anlaß ist, einen Streit vom Zaun zu brechen. Warscheinlich für den Vermieter, der zwischen den Fronten steht, der wahre Horror.
Gruß Walter

Wir haben ein 2 Familienwohnhaus vermietet und im Mietvertrag
die Hausordnung inkl. der Kehrpflicht gemäß der Stadtverodnung
festgelegt.
Dort heißt es, dass Freitags oder Samstag gekehrt werden muss.

Vermieter soll sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. :wink:

Freundliches Schreiben an beide Mieter mit dem Erinnerungs-Hinweis auf die von der Stadt festgelegten Kehrtage.

Und dann macht der Vermieter die nächsten paar Wochen seinen Samstags-Nachmittagsausflug zu seinem Haus und spricht bei Nichtdurchführung den entsprechenden Mieter zeitnah darauf an.

Mieter A weigert sich den Kehrdienst in der Folgewoche zu
erledigen, da am Samstag nicht gekehrt wurde und der Schmutz
somit von ihm beseitigt werden müsste.

Das ist ja albern. Die Tätigkeit des Kehrens ist bei einem Turnus von 7 Tagen nicht weniger aufwendig als bei 10 Tagen - außer vielleicht im Herbst bei viel Laubfall.

Ich sehe das auch so wie einer der Vorredner, daß es gar nicht um die Kehrpflicht geht, sondern daß Mieter A ein Problem mit Mieter B hat.

gebunden? Was ist wenn am Samstag gekehrt wurde und es dann am
Sonntag schon wieder (aufgrund Wetter etc.) Verunreinigungen
gibt. Wer ist dann zuständig?

Welches Wetter macht von einem auf den andern Tag Verunreinigungen, die ein erneutes Kehren erfordern würden?

Selbst im Ländle, wo angeblich die Kehrwoche erfunden wurde (was aber nicht stimmt, weil ja überall gekehrt wird!) reicht einmal die Woche aus.

Gruß