Hallo,
ist ein Mieter dazu verpflichtet, wöchentlich die Hausordnung zu machen, inklusive Fenster im Treppenhaus zu putzen. Wenn der Vermiet einem das aufträgt???
Oder besteht eine Kehrpflicht des Bürgersteigs vorm Haus (mal abgesehn von Schnee räumen und Eisfrei halten)
Mal angenommen, man ist viel geschäftlich unterwegs und kann dies gar nicht einhalten. Ist der Vermieter dazu berechtigt einen kostenpflichtigen Reinigungsservice zu beauftragen?
Grüße vom Hasen