Kehrwoche

Hallo,

ist ein Mieter dazu verpflichtet, wöchentlich die Hausordnung zu machen, inklusive Fenster im Treppenhaus zu putzen. Wenn der Vermiet einem das aufträgt???
Oder besteht eine Kehrpflicht des Bürgersteigs vorm Haus (mal abgesehn von Schnee räumen und Eisfrei halten)

Mal angenommen, man ist viel geschäftlich unterwegs und kann dies gar nicht einhalten. Ist der Vermieter dazu berechtigt einen kostenpflichtigen Reinigungsservice zu beauftragen?

Grüße vom Hasen

Ganz einfach: Es muss vertraglich vereinbart sein, dass der Mieter diese Pflichten übernimmt.

Liegt eine rechtlich wirksame Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter vor und der Mieter kommt seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter ersatzweise eine Firma oder einen Dritten damit beauftragen und die hierfür anfallenden Kosten dem Mieter auferlegen.