Hallo,
also da kann ich nur auf eine Webseite verweisen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinig…
mündliche Vereinbarung oder wie es eben üblich ist, ist rechtens. Besser ist es, wenn es eine Hausordnung dass regelt.
Zu den 10 € kann ich nichts eindeutiges sagen. Ein bißchen kleinlich ist es schon. Spannend wäre es zu überprüfen, ob die Reinigung wirklich dann von anderer Hand durchgeführt wurde, dann könnte man die 10 € ja noch verstehen. Wenn nicht, müsste man fragen, wozu die 10 € verwendet werden. Meinem Rechtsempfinden nach geht das dann nicht. Aber ich bin hier einfach nicht sicher.
Und jetzt zu dem Mietvertrag:
Überprüfen Sie doch, wo die Treppenhausreinigung erwähnt ist. Sie gehört zu den Betriebs- und Nebenkosten. Sie können jetzt überprüfen, ob bei der Nebenkostenabrechnung ein Posten „Treppenreinigung“ enthalten ist. Da müsste es meiner Meinung nach vorkommen. Sollte das der Fall sein, hätten Sie wirklich die Reinigung der Treppenhauses freiwillig mitgemacht. Dann wären allerdings auch die 10 € hinfällig.
haben Sie keinen solchen Posten in den Nebenkosten stehen, haben Sie durch Treppenreinigung Nebenkosten gespart.
Gruß
Elfriede