Kehrwoche

Liebe/-r Experte/-in,

eine Frage: Im Haus ist es so geregelt seit Jahren mündlich, das jeder die Kehrwoche macht - Treppe-Hof und Gehweg einmal im Monat. Da ich zur Zeit krsnk bin, konnte ich letzte Woche die Kehrwoche nicht machen. Jetzt soll ich dafür 10 Eur bezahlen. Ist das Rechtens? Außerdem steht bei mir im Mietvertrag, das der Mietpreis inkl. Treppenreinigung ist. Ich hatte jahrelang freiwillig die Treppenreinigung mit gemacht.
Danke für einen Tipp.
Liebe Grüße
Einstein2011

Hallo,
es ist immer entscheidend was im Vertrag steht. Wenn dort also Kosten für die Reinigung aufgeführt sind, muss man selber nicht putzen. Der Vermieter sollte sich dann die Frage gefallen lassen, was mit den Geldern, die man ja im Rahmen der Miete zahlt, passiert.

10 € extra zahlen, würde ich aufgrund dieses Passus im Vertrag verneinen.

Danke für die schnelle Antwort. Im Mietvertrag steht nur Kosten für die Treppenreinigung sind in den Betriebskosten enthalten. Vor 7 Jahren wurde mündlich vereibart - die Treep - den Hof - den Gehweg im Rahmen eines wechselnden Rythmus zu reinigen. Wenn es draußen regnete am Samstag konnte ich draußen nicht reinigen, da habe ich nur die Treppe geputzt, obwohl die seit Jahren von mir aus freiwillig tat. Was soll ich tun?
Gruss
Einstein

Hallo,
wenn Mieter für das Kehren des Gehweges verantwortlich sind, auch bei mündlicher Absprache und geübter Praxis, haben sie bei Verhinderung eigenständig für Ersatz zu sorgen!
Im konkreten Fall müsst der, der ersatzweise die Arbeit ausgeführt hat. Ihnen das „in Rechnung“ stellen. Also er müsste es tatsächlich ausgeführt haben und kann dann auch die Forderung stellen; wobei 10€ nicht zu viel sind.
Wenn Sie die Treppenreinigung immer selbst erledigt haben, obwohl Sie es hätten vom Vermieter verlangen können, haben Sie zukünftig dieses Recht, aber keine Ansprüche aus vergangener eigener Leistung gegen den Vermieter.
Gruß suver

Danke für die schnelle Anwort

Hallo Einstein,
Hinweise vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Infos sind keine Rechtsberatung !
Wenn im Mietvertrag steht, daß der Mietpreis die Treppenreinigung einschließt, *dann brauchen Sie zu keiner Zeit diesbezügliche Kosten zu tragen.*
Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes) Ihres Miet-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreteren Auskünfte geben.
Sie sollten sich im übrigen mit Rechtsfragen an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.
Über den Anwalt können Sie als evtl. Geringverdiner einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht beantragen.
MfG USKO

Danke Ihnen für die Antwort

Ich würde den Vermieter darauf hinweisen, dass:

a) die Kosten in den Betriebskosten für die Reinigung drin sind, und alles nur freiwillig war und

b) die 10 Euro nicht bezahlt werden, da diese nicht schriftlich vereinbart sind, und daher nicht existieren. Wenn der Mieter etwas freiwillig macht, dann kann der Vermieter dafür keine Säumnisgebühr erheben, wenn er es mal nicht macht oder machen kann.

Gruß

Danke für die prompte Antwort
Schöne Woche noch

o. k.
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nochmals

Liebe/-r Experte/-in,

eine Frage: Im Haus ist es so geregelt seit Jahren mündlich, das jeder die Kehrwoche macht - Treppe-Hof und Gehweg einmal im Monat. Da ich zur Zeit krsnk bin, konnte ich letzte Woche die Kehrwoche nicht machen. Jetzt soll ich dafür 10 Eur bezahlen. Ist das Rechtens? Außerdem steht bei mir im Mietvertrag, das der Mietpreis inkl. Treppenreinigung ist. Ich hatte jahrelang freiwillig die Treppenreinigung mit gemacht.
Danke für einen Tipp.
Liebe Grüße
Einstein2011

Hallo,
ich hatte bereits geantwortet - nur der wer-weiss-was-Server hatte eine „Macke“…
MfG USKO
P. S.
Keine weitere Rückantwort mehr nötig !

Hallo,

also da kann ich nur auf eine Webseite verweisen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinig…
mündliche Vereinbarung oder wie es eben üblich ist, ist rechtens. Besser ist es, wenn es eine Hausordnung dass regelt.

Zu den 10 € kann ich nichts eindeutiges sagen. Ein bißchen kleinlich ist es schon. Spannend wäre es zu überprüfen, ob die Reinigung wirklich dann von anderer Hand durchgeführt wurde, dann könnte man die 10 € ja noch verstehen. Wenn nicht, müsste man fragen, wozu die 10 € verwendet werden. Meinem Rechtsempfinden nach geht das dann nicht. Aber ich bin hier einfach nicht sicher.

Und jetzt zu dem Mietvertrag:
Überprüfen Sie doch, wo die Treppenhausreinigung erwähnt ist. Sie gehört zu den Betriebs- und Nebenkosten. Sie können jetzt überprüfen, ob bei der Nebenkostenabrechnung ein Posten „Treppenreinigung“ enthalten ist. Da müsste es meiner Meinung nach vorkommen. Sollte das der Fall sein, hätten Sie wirklich die Reinigung der Treppenhauses freiwillig mitgemacht. Dann wären allerdings auch die 10 € hinfällig.
haben Sie keinen solchen Posten in den Nebenkosten stehen, haben Sie durch Treppenreinigung Nebenkosten gespart.

Gruß
Elfriede

Danke für die Antwort