Kehrwoche in Baden-Württemberg

Hallo,

ein Mieter „A“ wohnt in Stuttgart und ist laut Hausordnung dazu verpflichtet bei Bedarf täglich die Gehwege zu reinigen.

„A“ hat nun eine Woche Urlaub und befindet sich während dieser Zeit nicht in Stuttgart.

Fragen:

a) Muss er für einen Ersatzreinigungsdienst sorgen?
b) Wenn sich jemand aufgrund verunreinigter Straße (z.B. Schnee) verletzt, was
für Folgen kann dass für „A“ haben?
c) „A“ hat eine Privat-Haftpflicht-Versicherung. Trägt diese die Kosten für
eventuelle Schäden die durch die Verunreinigungen entstehen?

Für die Beantwortung dieser Fragen bedanke ich mich im Voraus.

MfG

Maximilian

Hallo Maximilian,

zu Frage a): Die Beantwortung der Frage sollte sich eigentlich aus der betreffenden Hausordnung ergeben.

Meine pragmatische Lösung sähe wie folgt aus:
Für die betreffende Urlaubswoche den Kehrwochendienst mit einem Nachbarn tauschen. Damit würden sich die Fragen b) und c) erübrigen.

Was natürlich nicht heißen soll, daß die grundsätzliche Beantwortung dieser Fragen durch (Miet-)Rechtsexperten sich auch erübrigt :wink:

Viele Grüße
Eva
(die auch im Ländle wohnt, aber das Glück hat, daß es einen Hausmeisterdienst gibt, der diese Jobs übernimmt)