Hallo,
Wenn man seine Große KW (6xjährlich) für 30€ pro KW an eine Hausmitbewohnerin vergeben will, was muss da beachtet werden? Muss man bei insgesamt 180€ im Jahr schon einen Minijob anmelden? Oder gibt es aufgrund des geringen Gesamtbetrages andere Wege, dies zu vergeben ohne wegen Schwarzarbeit dranzukommen?
Danke + Gruß,
Sonja
Hallo!
Schau mal in die Info vom Zoll rein:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_5.html
6 x im Jahr halte ich noch für „gelegentlich“ und wenn es sich um eine Hausnachbarin handelt, dann darf man sicher auch keine „Gewinnerzielungsabsicht“ unterstellen.
Außer vielleicht, diese Nachbarin übernimmt noch für weitere solche Dienste gegen Geld.
Anmelden als Minijob wäre möglich und verursacht auch keine erheblichen Mehrkosten, da die pauschalen Angaben gering sind.
Und man kann die Kosten steuerlich geltend machen.
Nachbarin darf dann aber idealerweise keinen Minijob woanders haben. Selbst wenn das Einkommen daraus nicht den Betrag übersteigt, so macht es das doch komplizierter.
MfG
duck313
Hi Duck,
Vielen Dank! Ich vermute, dass wir nicht die einzigen sein könnten, die gern ihre KW abgeben würden an die Nachbarin… Ein Teil der WEG möchte gern ihre KW an einen Hausmeisterservice abgeben, der andere nicht… Daher müsste man dies individuell regeln … Geht es eigentlich „nur“ um Geld, das regelmäßig fließt? Ich hab auch was gegoogelt, wo es hieß, Gutscheine die im Handel eingelöst werden können, würden anders behandelt werden, wären nicht als Bezahlung anzusehen… Sagt Dir das was?
Gruss,
Sonja
Hallo!
ich glaube nicht , man kann das Thema „Schwarzarbeit“ oder „Gewinnerzielungsabsicht“ dadurch abwenden, in dem man statt Geld Sachleistungen oder geldwerte Coupons o.ä. ausgibt.
So wie Du es beschreibst, würde die „nette Nachbarin/Nachbar“ die Tätigkeit für einige aus dem Haus/Wohnanlage übernehmen.
Das sehe ich schon kritisch.
Hi Duck,
Danke, deshalb frag ich ja, weil ich das nicht einfach so machen will.
Aber eben auch schauen wollte, ob es in Anbetracht des geringen Gesamtbetrages der für uns anfallen könnte, andere legale Möglichkeiten gäbe.
Grüsse + Dank,
Sonja