hab mal eine Frage zum Thema haushaltsnahe Beschäftigte.
Ich habe einen Hausmeisterdienst beautragt um meine Kehrwoche zu erledigen. Also Hausflur putzen, Schnee schippen und ähnliches.
Zusätzlich ist in meiner Mietkostenabrechnung der Hausmeister extra aufgeführt.
Kann ich das als haushaltsnahe beschäftigte absetzen?
Hallo, nach meinem Wissen müsste man das absetzen können, vorausgesetzt, es liegt eine Rechnung vor. Wäre dann wahrscheinlich als Sonderausgaben absetzbar.
Nopp so einfach isses leider nicht.
Das Kehren der Straße gehört zwar zu den Pflichten des Anliegers, jedoch ist die Straße nicht Teil des Haushalts.
Komme grad aus dem Urlaub, hab daher keine Rechtsprechung parat, aber ich hoffe du glaubst es mir auch so
Die Reinigung des Treppenhauses würde grundsätzlich gehen, müsste aber in der NK-Abrechnung gesondert aufgeführt werden.
Andernfalls stellt die Aufwendung Mischkosten dar, somit würde gar nichts gehen.
Leider sind die Antworten sehr verschieden. Also nochmals genauer.
Bei mir auf der Nebenkostenabrechnung sind Hausmeister und Schornsteinfeger extra abgerechnet. Dort steht auch was von absetzbarkeit in der Steuererklärung. Das Programm WISO Sparbuch gibt in den Kommentaren an, dass wenn der Vermieter diese Kosten extra angibt eine Absetzbarkeit möglich ist.
Die Kehrwoche habe ich an einen Hausmeisterservice abgegeben bzw. beauftragt. Dort bekomme ich eine ordentliche Rechnung. Laut Sparbuch ist das ebenfalls anteilig absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung.
Das ist alles sehr verwirrend…
Grüße Schwoab.
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leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten.
Meiner Meinung nach müsste es abzugsfähig sein.
Voraussetzung ist allerings, dass die Beträge überwiesen werden.
Und keine Barzahlung erfolgt.
Beim Hausmeister dürfte das auf jeden Fall sein, weil er ja i. d. R. mit dem Hausgeld an die Hausverwaltung überwiesen wird.