Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe ein Haus gekauft, das nicht direkt erreichbar ist, sondern über ein Wegerecht das beim Nachbarn eingetragen ist. Zudem ist ein Stellplatz bei Ihm für mich eingetragen. Die Straße (Ortsdurchfahrt) wird dieses Jahr ausgebaut und mit einem Gehweg versehen. Der Weg auf dem ich mein Haus erreiche wird gemeinschaftlich genutzt. Er hat zudem noch ein oder zwei Mieter in seinem Haus. Wenn der Gehweg nun gebaut wird, wie sieht es da mit der Räum-und Streupflicht aus - Was muss ich machen? Da ich ja eigentlich nur im Bereich Stellplatz und Weg den Gehweg benutze, muss ich dann auch nur für diese Bereich die Kehrwoche machen??
Das Haus des Nachbarn ist eine alte Gaststätte, die paralell zu Straße steht. Anschließend an das GEbäude sind die Stellplätze, so dass sich eine Straßenfront mit ca. 60 m ergibt.
Grüße
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
wenn mann Dich erreichen muß, Briefträger als Beispiel, kommt er ohne weiteres zu Deinem Haus? Wenn nicht, hast Du die Streupflicht, notfalls muß Du Dich mit dem Hausbesitzer des anderen, dessen Wegerecht Du nutzt, teilen. Da Du das Wegerecht als Recht in Anspruch nimmst, mußt Du logischerweise auch die sich daraus verbundenen anfallenden Pflichten erfüllen.Wenn sich einer die Knochen bricht geht das Theater dann erst recht los.
Gruß
Rolf
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Hi,
wenn mann Dich erreichen muß, Briefträger als Beispiel, kommt
er ohne weiteres zu Deinem Haus? Wenn nicht, hast Du die
Er kommt ohne weiteres zu meinem Haus, wenn ich den gemeinsam genutzten Weg räume. Um das geht es mir nicht, sondern darum, ob ich den kompletten Gehweg räumen muss, also dass der Briefträger auch das Haus des anderen erreicht (der den Zugang direkt zur Straße hat) bzw. dass seine Mieter auf den Stellplatz fahren können.
Grüße
Wolfgang
Hey Wolfgang,
die anderen müssen natürlich den von ihnen genutzten Weg um in ihren Hauseingang zu gelangen selber räumen.
Also das Zwischenstück. Ab dann bist Du verantwortlich.
Gruß
Rolf
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