Kehrwochenregelung

Hallo,

gibt es eine Regelung in irgendeiner Form, die besagt, dass eine Kehrwoche zwingend notwendig ist, wenn die Eigentümer / Mieter bei Bedarf ein 3-Fam.-Haus sauber halten (im eigenen Ermessen) und in der Hausordnung auch nur verankert ist, dass die Substanz erhalten werden muss?
Wer legt denn überhaupt fest, wie die Kehrwoche (klein/groß)auszusehen hat?
Kann man dafür belangt werden, nur seinen eigenen Stock sauber zu halten (nach Bedarf), den Hof zu kehren (wenn es dann mal wüst aussieht nach einem Sturm)?

Danke für Euren Input
Elfi

Hallo,

eine Regelung wäre durch Mietvertrag bzw. Hausordnung, die Bestandteil dessen ist, möglich.

Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu (zum Glück) nicht.

Gruß

S.J.

gibt es eine Regelung in irgendeiner Form, die besagt, dass
eine Kehrwoche zwingend notwendig ist, wenn die Eigentümer /
Mieter bei Bedarf ein 3-Fam.-Haus sauber halten (im eigenen
Ermessen) und in der Hausordnung auch nur verankert ist, dass
die Substanz erhalten werden muss?
Wer legt denn überhaupt fest, wie die Kehrwoche
(klein/groß)auszusehen hat?
Kann man dafür belangt werden, nur seinen eigenen Stock sauber
zu halten (nach Bedarf), den Hof zu kehren (wenn es dann mal
wüst aussieht nach einem Sturm)?

Danke für Euren Input
Elfi

Hallo,

neben dem was Steve schon gesagt hat, könnte der VM aber bei Nichterfüllen der Hausordnung die Reinigungspflichten einer Fachfirma übertragen und die Kosten hierfür auf die Nebenkosten der einzelnen M umlegen.

Gruß
Maja

Hallo,

habe noch eine weitere Frage zu generellen Richtlinien:
ist vorgeschrieben, ob die Person, die unter dem Dach wohnt, bei der Kehrwoche einmal komplett von oben bis unten durchkehren /-putzen muss oder kann jede Partei auch für seine Etage kehren / putzen?
Wie sieht es dann mit dem Eingangsbereicht aus?
Nicht, dass sich jemand benachteiligt bzw. als Putzlappen für das gesamte Haus vorkommt.

Gruß
Elfi

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