ein mieter bezieht vor ca. 4 jahren eine mietwohnung. bei einzug war die wohnung schon sehr „verlebt“. kratzer auf laminat, duschzelle sehr gebraucht und auch sonst viele kleine kratzer und macken.
im abnahmeprotokoll wurde keine dieser sachen hinterlegt. der vermieter meinte nur das sind ja normale schäden. beide parteien unterschrieben das protokoll.
nun, nach 4 jahren, zieht der mieter aus.
der vermieter stellt die mängel ( die vorher schon da waren ) alle in rechnung. er möchte aufgrund dieserl die kaution ( 3 monatsmieten ) komplett behalten.
er beruft sich auf das abnahmeprotokoll da dort keinerlei schäden verzeichnet sind und somit die wohnung schadensfrei war.
was kann der mieter tun ? wer ist in der beweisspflicht ?
es ist ja schon eine ziemlich miese masche des vermieters.
im abnahmeprotokoll wurde keine dieser sachen hinterlegt. der
vermieter meinte nur das sind ja normale schäden.
Käme auf die Sichtweise an. Aber hier kann wohl nur ein Anwalt für Mietrecht vor Ort weiterhelfen. Vor allem um zu beurteilen inwieweit „normale“ Abnutzung der Wohnung vorliegt.
bei dieser Geschichte würde ich versuchen den Vormieter und ggf. andere ehemalige Mieter des Vermieters zu kontaktieren.
Sollte sich herausstellen, dass der Vermieter beim Auszug immer ein sehr pingeliges Übergabeprotokoll, beim Einzug immer ein „passt schon“-Protokoll erstellt, dann dürfte er vor Gericht ziemlich schlecht da stehen. (Ist denn das Protokoll vom Vormieter unterschrieben?)
Generell wären hier Zeugen (z.B. Umzugshelfer) hilfreich. Ferner wäre die Frage ob die Schäden wie z.B. Schrammen im Laminat nicht einfach nur „übliche Abnutzung“ sind die Miete bereits abgegolten sind. Gerade die Immobilienbranche ist reichlich mit Abzockern bestückt die sich Ihr Recht gerne selber erfinden.
Grundregel: Beim Einzug auf ein pingelig detailliertes Übergabeprotokoll bestehen in dem insbesondere Schäden am Boden, Löcher und Sprünge in Fliesen usw. genau dokumentiert sind. Will der Vermieter keines Erstellen, dann selbst eines anfertigen und von Zeugen unterschreiben lassen. Idealerweise mit einer CD voller Digitalfotos als Anhang.
Dann hat man beim Auszug auch die passende Rechtssicherheit.