Folgender Fall hat sich ereignet: Y meldet sich auf eine Wohnungsanzeige bei einer X Wohnungsverwaltung und bekommt 2 Besichtigungstermine genannt. Zu beiden hätte Y eigentlich keine Zeit gehabt, X sagte Y aber das es nur diese beiden Termine gibt, da Z Mieter so strenge Vorgaben gegeben hätte.
Nun hat sich Y daraufhin für den 2. Termin entschieden und das X auch bei der Terminvergabe am Telefon mitgeteilt.
Als der Tag der Besichtigung kam und die Uhrzeit näher rückte fuhr Y zu dem besagten Haus. Da die Haustür offen stand aber niemand da war, dachte Y na dann ist die Person von der Firma X Wohnungsverwaltung schon bei Z in der Wohnung und ging ins Treppenhaus.
Bei der Wohnung angekommen, klingelte Y. Z machte dann auf und meinte etwas verdutzt das X doch alle benachrichtigt hätte das die Wohnung schon vergeben sei. Und ob Y nicht benachrichtigt worden sei. Y verneinte und wurde stinksauer. Kann man ja auch irgendwie verstehen.
Meine Frage an Euch: wer kommt für Y`s Aufwand (Sprit und Zeit) auf ? Hat Y überhaupt ein Anrecht darauf entschädigt zu werden, es wurde nichts unterschrieben.
Gruß Ernie