Kein Absagen - Anrecht auf Entschädigung ?

Folgender Fall hat sich ereignet: Y meldet sich auf eine Wohnungsanzeige bei einer X Wohnungsverwaltung und bekommt 2 Besichtigungstermine genannt. Zu beiden hätte Y eigentlich keine Zeit gehabt, X sagte Y aber das es nur diese beiden Termine gibt, da Z Mieter so strenge Vorgaben gegeben hätte.
Nun hat sich Y daraufhin für den 2. Termin entschieden und das X auch bei der Terminvergabe am Telefon mitgeteilt.
Als der Tag der Besichtigung kam und die Uhrzeit näher rückte fuhr Y zu dem besagten Haus. Da die Haustür offen stand aber niemand da war, dachte Y na dann ist die Person von der Firma X Wohnungsverwaltung schon bei Z in der Wohnung und ging ins Treppenhaus.
Bei der Wohnung angekommen, klingelte Y. Z machte dann auf und meinte etwas verdutzt das X doch alle benachrichtigt hätte das die Wohnung schon vergeben sei. Und ob Y nicht benachrichtigt worden sei. Y verneinte und wurde stinksauer. Kann man ja auch irgendwie verstehen.
Meine Frage an Euch: wer kommt für Y`s Aufwand (Sprit und Zeit) auf ? Hat Y überhaupt ein Anrecht darauf entschädigt zu werden, es wurde nichts unterschrieben.

Gruß Ernie

Hallo.

Hinsichtlich der Fahrtkosten kommt allenfalls ein Anspruch aus culpa in contrahendo (c.i.c.) in Frage. Ob sich allerdings eine gerichtliche Geltendmachung wegen ein paar Euro lohnt, sei dahingestellt.

Der reine Zeitaufwand ist dahingegen nicht erstattungsfähig.