Hallo Miteinander,
besteht bei dem Folgendem Beispiel wirklich kein Anspruch auf ALG-1?:
„hypothetisch“:
- von 01.01.2012 bis 30.04.2013 Sozialversicherungspflichtig tätig in Polen.
- in DE wohnhaft seit 01.08.2013. Vorher ganze Zeit wohnhaft in Polen.
- ALG-1 Antrag gestellt am 01.11.2013.
- Nichtdeutscher.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen
Daniel