Kein ALG-1? In Polen gearbeitet. Jetzt in DE wohnhaft. Laut BA kein Anspruch auf ALG-1

Hallo Miteinander,

besteht bei dem Folgendem Beispiel wirklich kein Anspruch auf ALG-1?:

„hypothetisch“:

  • von 01.01.2012 bis 30.04.2013 Sozialversicherungspflichtig tätig in Polen.
  • in DE wohnhaft seit 01.08.2013. Vorher ganze Zeit wohnhaft in Polen.
  • ALG-1 Antrag gestellt am 01.11.2013.
  • Nichtdeutscher.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen

Daniel

Hallo,
ALG1-Anspruch für EU-Bürger nur, wenn zuletzt eine versicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wurde.

Beatrix

besteht bei dem Folgendem Beispiel wirklich kein Anspruch auf
ALG-1?:

guck http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformula…

Gruß
Otto