Kein ALG I nach Selbständigkeit

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Sie bei der expertensuche gefunden.
Ich habe den folgenden Text im forum veröffentlich und hoffe das mir jemand helfen kann…vielleicht auch sie! ich würde mich sehr freuen

Kein Arbeitslosengeld I nach Selbständigkeit …

Hallo erstmal an alle! Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann.

Also im Mai 2010 habe ich mich aus der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht (Gründerzuschuss erhalten bis letzten Monat-also einmal 9M.+ nochmals 6M.)

Ich habe mich damals bewußt entschieden für die freiwillige Arbeitslosenversicherung, da ich ja nicht wußte ob es „gut geht“ oder nicht.

Fazit: ich schließe Mitte Oktober

Nun hatte ich heute einen Termin bei der Agentur ( Arbeitslosmeldung schon ende august erfolgt)…also, ich habe jetzt 2 Wochen Frist und bis dahin muss ich eine Betreuung für meinen Sohn (7 1/2 Jahre-2.Klasse) finden, sonst „flieg“ ich aus dem System und bekomme KEIN ALG I. Ist das so rechtens???

Woher soll ich die Betreuung nehmen??? (vorallem in so kurzer zeit)Ist niemand von der Familie da. Unsere Freunde sind selbst berufstätig.

Nun habe ich mir überlegt im eigenen Haus ( wo das Geschäft ist) eine Tagespflegestelle aufzumachen, da ich niemand für meinen Sohn habe und somit wäre ich ja im Haus. Dazu benötige ich Kurse ( über Jugendamt), die gehen mitte Nov. los- interessiert die Frau vom Amt nicht, da sie meint das zähle nicht, weil das freiberuflich wäre.

Mein Mann ist im Ausland bis Mitte November, er kann mir also gar nicht helfen.

Die Frau vom AA meinte: „wenn ich die betreuung nicht sicherstellen kann, dann stehe ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung“ sie meint aber nicht die zeit wo mein kleiner in der schule ist, sondern die ferientage und die krankheitstage ( man darf scheinbar nicht bei (s)einem kranken kind sein- sie meinte es muss sichergestellt sein, wenn er mit 40grad fieber im bett liegen muss, das jemand da ist und ich zur arbeit gehen kann. ist das noch normal??? ich bin so baff!

Ich habe doch freiwillg AV Beitrag eingezahlt und habe doch Anspruch, oder ??? Sie meinte 6 Mon., ich habe im Vorfeld bei der Agentur angerufen, da hieß es 8 Monate.

Oh Gott, ich hoffe das eine® sich die zeit nimmt und liest das und kann mir einen Rat geben! Ich wäre sehr, sehr dankbar!!!

Leider stimmt es… wenn du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst stehst du der Arbeitsvermittlung nicht jederzeit zur Verfügung und hast keinen ALG I Anspruch.

Hast du niemanden, der dir schriftlich geben kann, daß er dein Kind betreut, wenn du Betreuung brauchst, Freundin mit Kind z.B.?

Eingestellt wird man ja so schnell nicht…und falls doch sagt deine Freundin dir eben ab und dafür kannst du dann nichts…

einen anderen Rat gibt es nicht: Betreuungsplätze sind rar und nicht von jetzt auf gleich zu bekommen…
kannst nur in der Schule fragen oder in den umliegenden Horten…Druck machen!

Hallo,

ich glaube man muss dem Arbeitsmarkt mind. 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen, um zumindest anteilig Arbeitslosengeld I zu erhalten. Also, wenn Sie nicht vollzeit arbeiten gehen können, steht Ihnen zumindest meiner Meinung nach anteilig Arbeitslosengeld I zu. Tut mir sehr leid, aber ansonsten weiß ich auch nicht.

Viele Grüße