Hallo
kann die entsprechende Behörde die Abmeldung eines Kleingewerbes bei Beantragung von Alg II verlangen, wenn das Kleingewerbe keine Umsätze hat bzw. nicht mehr als 160 Euro dazuverdient werden?
Warum sollte sie? Es sollte doch Ziel der Behörde sein, dass ein Einkommen erzielt wird.
Sie kann höchstens dann die Aufgabe des Kleingewerbes verlangen, wenn es eben zu wenig Geld abwirft, aber den ganzen Tag an Zeit beansprucht. Der Mensch soll schließlich genug Geld verdienen, um davon leben zu können, und so hätte er ja gar keine Zeit dafür.
Vom Zeitaufwand abgesehen muss sich die Behörde an dem Gewerbe gar nicht stören. Sie muss allerdings immer die Gewinne kontrollieren und abfragen.
160 Euro dürfen bei Alg II ja ohnehin dazuverdient werden.
Es darf unbegrenzt hinzuverdient werden! Das ist nicht verboten!
Es wird nur unter Umständen angerechnet, und zwar alles was über 100 Euro liegt, wird zu 80 % angerechnet (und was über 800 Euro liegt, zu 90 %). Nur was unter 100 Euro liegt, wird gar nicht angerechnet.
Das mit den 160 Euro ist also so nicht ganz richtig.
Wer 400 Euro Einkommen hat, der hat 160 Euro anrechnungsfrei, d. h. er hat 160 Euro mehr als nur mit Alg II.
Ist dem Kleinunternehmer wenigstens klar, dass Umsatz nicht gleich Gewinn ist? Bei ihm zählt nur der Gewinn als Einkommen.
Viele Grüße