hallo,
gehen wir davon aus, jemand war kürzlich beim Arbeitsamt und hat eine Arbeitslosenmeldung aufgegeben. Dort hat er von einem Mitarbeiter erfahren, dass noch Anspruch auf Arbeitslosengeld für 10 Monate besteht, da er eine Berufsausbildung absolvierte und für den Zeitraum bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis ALG beziehen kann, vorausgesetzt er beantragt es noch bis Ende dieses Monats, weil das Ausbildungsende schon fast 4 Jahre her ist.
In den letzten Jahren ging er auf die BOS in Bayern und hatte Ende Mai alle Abschlussprüfungen geschrieben. Seitdem ist erzu Hause und bekam für Juni/Juli sogar nochmals BAföG überwiesen. Die Agentur wollte nun für den Antrag wissen, wann genau der Schulbesuch endete. Soweit ich weiss ist es ja so, dass der letzte Schultag die Zeugnisübergabe ist und man dann kein Schüler mehr ist.
Auf dem Mitte Juli ausgehändigten Zeugnis steht nun als Zeugnisdatum jedoch der 31. Juli und deswegen meinte der Mitarbeiter der Agentur nun, dass erst ab 01. August ALG bezogen werden kann und der Anspruch somit verfallen ist, da über 4 Jahre.
Er hat den 31 auch extra nochmal in seinen PC eingegeben und im Programm erscheinte wohl eine Meldung wie beispielsweise „Frist abgelaufen“.
So richtig verstehen tue ich das jetzt allerdings nicht wieso man sich nicht für das ALG anmelden kann, wenn doch seit fast zwei Monaten nun kein Unterricht mehr stattfindet und das Jahr praktisch gelaufen ist.
Was meint Ihr dazu? Was würde man hier machen können, damit das ALG nicht wegen 2-3 Tagen verfällt?