Guten Morgen
Ich möchte mal wieder eine Frage stellen :o) und das wird dann auch wohl wieder ein längerer Text *sorry*
Familie A. ( eheähnliches Verhältnis. Er krankenversichert, Sie wird von der ARGE krankenversichert. Frau A. hat 2 Kinder, diese bekommen aber Unterhalt vom Kindsvater) arbeitet. Beide haben zusammen ca. 750,00 - 780,00 Euro Netto-Einkommen im Monat. Nun verdienen beide ab nächsten Monat zusammen ca. 70 - 80 Euro mehr und wurden aufgefordert Wohngeld zu beantragen. Dies hat die Familie getan und der Antrag wurde bewilligt. Die ARGE hat nun Familie A. angeschrieben und gesagt das sie kein ALG2 mehr erhalten, weil sie zusammen 50 Euro zu viel Lohn haben und nun auch Wohngeld erhalten. Familie A. ist zunächst froh endlich von der ARGE weg zu sein, fragt sich aber nun wie Frau A. nun ihre Krankenkasse bezahlen soll. Frau A. ist chronisch krank und braucht regelmäßig Medikamente. Fällt Frau A. nicht wieder in den ALG2-Bezug wenn sie die Krankenkasse selbst bezahlen muss? Sie arbeitet in einem Mini-Job, bei dem sie nicht die 400 Euro erreicht, da sie als Aushilfe angestellt wurde. Kann man bei der ARGE anfragen ob diese nur die Krankenkassenkosten übernimmt?
Familie A. hätte im August für beide Kinder Schulbuchgeld erhalten. Fällt dies nun weg oder hat Familie A. ein Anrecht auf dieses Geld? Bekommen Familien mit geringem Verdienst auch Schulbuchgeld oder erhalten das nur ALG2-Empfänger und Familien die einen Kinderzuschlag erhalten?
Danke für eure Antworten.
Hallo,
Familie A. ( eheähnliches Verhältnis. Er krankenversichert,
Sie wird von der ARGE krankenversichert. Frau A. hat 2 Kinder,
diese bekommen aber Unterhalt vom Kindsvater) arbeitet. Beide
haben zusammen ca. 750,00 - 780,00 Euro Netto-Einkommen im
Monat. Nun verdienen beide ab nächsten Monat zusammen ca. 70 -
80 Euro mehr und wurden aufgefordert Wohngeld zu beantragen.
So kann man sich Arbeit vom Hals schaffen.
Dies hat die Familie getan und der Antrag wurde bewilligt. Die
ARGE hat nun Familie A. angeschrieben und gesagt das sie kein
ALG2 mehr erhalten, weil sie zusammen 50 Euro zu viel Lohn
haben und nun auch Wohngeld erhalten.
Wohngeld zu erhalten ist erstmal kein Ausschlussgrund für ALG-II, sondern nur umgekehrt.
Hier sollte eventuell schleunigst ein neuer Antrag auf ALG-II gestellt werden. Und da sollte dann bei der Berechnung darauf geachtet werden, ob auch die Kosten für Krankenversicherung berücksichtigt worden sind. Das „vergessen“ die Sachbearbeiter bei Eheähnlichen ganz gerne mal.
Wenn man jedoch mit dem Wohngeld abzüglich des Beitrages für eine freiwillige Krankenversicherung seine Hilfebedürftigkeit vermeiden kann, dann kann man es so lassen.
Anhand des genannten Nettoeinkommens kann man sich das aber kaum vorstellen, da nach Abzug der zweimal 100€ Freibetrag bereits ein Wert entsteht, der 102€ unter den Regelleistungen für die beiden Erwachsenen liegt. Da kommen dann ja noch die Kosten der Unterkunft dazu.
Letztlich wird das wohl nur individuell und unter Würdigung der gesamten Umstände festzustellen sein.
Um jedoch keine Ansprüche zu verlieren, kann es nicht schaden, einen neuen Antrag zu stellen. Auf mündliche Aussagen von mehr oder weniger qualifizierten und motivierten Sachbearbeitern bei den Argen sollte man sich jedoch nur bedingt verlassen. Nur ein Ablehnungsbescheid mit nachvollziehbarer (und natürlich richtiger Berechnung und Berücksichtigung aller Werte) sollte akzeptiert werden.
Grüße