Hallo !
Habe eine kurze Frage an die wer-weiss-was Gemeinde. Und zwar : Wenn jemand kein ALG2 bezieht, weil die Ehefrau angeblich genug verdient, und derjenige auch keine weiteren Leistungen bezieht.
„Kann die Agentur für Arbeit einen Nachweis über Eigenbemühungen verlangen ?“
Meiner Meinung nach nicht, da Sie ja keinerlei Leistung erbringt.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet.
Merci
Hartmut
Doch!!
Hallo,
die AA führt nur arbeitlos gemeldete Kunden. Zur Arbeitslosigkeit gehört die Arbeitsbereitschaft. Nur wer bereit ist zu arbeiten, wird als arbeitslos geführt. Nur dann wird diese Zeit der Arbeitslosigkeit dem Rententräger als Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsanspruch gemeldet.
Die Zeiten werden zur Rentenberechnung herangezogen. Wer nicht mitzieht wird abgemeldet und diese Zeit geht ür die Rente verloren.
Holger
Hallo Hartmut,
solange niemand von euch im Leistungsbezug ist bzw. keine Anträge gestellt hat, kann die Arbeitsagentur auch keine Eigenbemühungen von dir verlangen.
MfG
A.W. Osthege
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Hallo,
die AA führt nur arbeitlos gemeldete Kunden. Zur
Arbeitslosigkeit gehört die Arbeitsbereitschaft. Nur wer
bereit ist zu arbeiten, wird als arbeitslos geführt. Nur dann
wird diese Zeit der Arbeitslosigkeit dem Rententräger als
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsanspruch gemeldet.
Die Zeiten werden zur Rentenberechnung herangezogen. Wer nicht
mitzieht wird abgemeldet und diese Zeit geht ür die Rente
verloren.
Gibts neuerdings auch Rente für Zeiten wo keine Beiträge/egal von wem eingezahlt wurden?? In 20 Jahren gibts das System sowieso nicht mehr , sondern nur noch einen Einheitsrente, deshalb würde ich mir dadrum keinen Kopf machen
Holger
LG
Mikesch
Falsch !
solange niemand von euch im Leistungsbezug ist bzw. keine
Anträge gestellt hat, kann die Arbeitsagentur auch keine
Eigenbemühungen von dir verlangen.
glaub mir, ich arbeite bei der AA. das ist einfach mal falsch. Erklärt hab ich das in der anderen Antwort.
Holger
Nicht sinnvoll
Hallo Mikesch,
mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich das Rentensystem gravierend verändern: das umlagefinanzierte System hat keine Zukunftschance.
Daraus jedoch den Schluß zu ziehen Rentenausfallzeiten, die anerkannt werden können, nicht zu nutzen: das ist keine gute Empfehlung.
Warum? Auch wenn die staatliche Rente deutlich niedriger ausfallen wird, ist es sinnvoll, das persönliche Rentenkonto gut zu pflegen. Dabei zählt - wie bisher - jeder Monat. Denn mit jedem Monat steigt die (wenn auch künftige geringe Auszahlungsquote).
MfG
Heiner Gierling
Hi Holger !
Vielen Dank für Deine Meinung aber es geht nicht um die Rente.
Ich möchte folgendes noch erwähnen respektive schreiben :
Das sogenannte „wer nicht mit zieht“ trifft in dem von mir geschildertern Fall Nicht Zu. Es erfolgt meinerseits immer eine regelmäßige PERSÖNLICHE MELDUNG innerhalb von spätestens DREI Monaten bei dem zuständigen AA. (ein guter Rat von der BFA Berlin ) D.h. die Rentenansprüche steigen nicht und verfallen aber auch nicht.
Meine Frage ist nur "KANN MIR EINE SACHBEARBEITERIN AM EMPFANG BEFEHLEN : SIE HABEN INNERHALB VON 4 WOCHEN NACHWEISE ABZUGEBEN
Ich bemühe mich selbstverständlich weiterhin um einen Arbeitsplatz aber es es ist sehr, sehr… frustierend wenn man nach 36 Jahren ( in Worten SECHSUNDDREISSIG ) Arbeit und Beitragszahlungen mit 00,00EUR da steht.
Darum kurz „Muss ich mir das gefallen lassen ???“
Und mit welchen Konsequenzen kann man rechnen.
Meiner Meinung nach ist es sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich von 00,00EUR noch etwas zu streichen.
Vielen Dank im voraus
Hartmut
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Meine Frage ist nur "KANN MIR EINE SACHBEARBEITERIN AM
EMPFANG BEFEHLEN : SIE HABEN INNERHALB VON 4 WOCHEN NACHWEISE
ABZUGEBEN
Darum kurz „Muss ich mir das gefallen lassen ???“
Und mit welchen Konsequenzen kann man rechnen.
Die Konsequenz ist, daß Du in der AA abgemeldet wirst. Ob Du Dich am nächsten Tag wieder anmeldest ist eine ganz andere Sache. Wie schon festgestellt, geldliche Konsequenzen sind ausgeschlossen. Im großen und ganzen ist das mehr ein Rauschen im Walde…
na das ist ja interessant …
hallo,
ich war mal 1 Jahr lang arbeitslos nach einer Ausbildung im Jahr 1989 ohne Leistungsbezug des AAmtes. Ich bat das AAmt bzw. jetzt AAgentur um einen Nachweis meiner Arbeitslosigkeit für dieses Jahr. Es existieren keine Unterlagen mehr über diesen Zeitraum, weil diese Unterlagen „angeblich“ alle 10 Jahre vernichtet werden. UND GENAU DIESES JAHR WIRD MIR AUCH BEI MEINER SPÄTEREN RENTE seitens der BFA als " A U S F A L L Z E I T " mir angelastet, obwohl ich ARBEITSLOS gemeldet war und KEINE LEISTUNGEN bezogen habe.
mit freundlichem Gruss
chatboy