Kein ALGII mehr ab dem Tag der Arbeitsaufnahme ?!

Hallo…
bin neu hier und habe direkt mal eine Frage.

Mein Freundin (20) war kurzzeitig nach Ihrer Ausbildung nun ALGII Empängerin.

Seit dem 01.09. hatt Sie nun wieder Arbeit.

Nun sagt das Amt aber, das sie demnach auch schon für den September absolut keine Zahlungen mehr bekommt.
Bzw. Miete ging raus und 150€ die aber nur als Darlehen gedacht sind.

Ist das denn rechtens?
Geht das da mit rechten Dingen zu?

Ich mein, wenn man doch JETZT erst anfängt zu arbeiten, ist es doch klar, das man erst zum nächsten Monat seinen Lohn bekommt.

Wie soll man da dann nun seine laufenden Kosten (Strom, KFZ Versicherung, Ratenzahlungen) begleichen?
Von was soll man sich Nahrungsmittel oder gar den Sprit um auf die Arbeit zu kommen finanzieren?

Das kommt mir i.wie nicht so ganz richtig vor.

Hört sich vllt. nun doof an und ich bitte das zu entschuldigen, aber SO ist es doch kein Wunder, das es so viele ALGII Empfänger gibt, wenn man SO Steine in den Weg gelegt bekommt, um wieder ins Arbeitsleben zu kommen.

Nur der WILLE reicht da nicht aus, wenn man dann am ende einen Monat mit 0€ überleben soll.

Hoffe mir kann da einer helfen.

Danke schonmal :wink:

Hallo

Ja aber leider ist das so, weil sie bekommt ja dann wenn sie am 1.9. anfängt Ende September das Geld für September und wäre dann somit überzahlt. Weil Arge zahlt im voraus und die Firma ja rückwirkend…Daher würde es dann zu der Überzahlung kommen. Ich weiß dass es ne blöde Situation ist aber so ist die Rechtslage…Hatte das vor ein paar Jahren auch. Versucht doch mal Überbrückungsgeld oder Übergangsbeihilfe zu beantragen,dass ihr die laufenden Kosten decken könnt…
Liebe Grüße

Sers…
Hab inzwischen noch ganz andere Infos bekommen…
Vllt auch für dich dann interesant, da sie das ganze etwas anders aussagen und mit §en hinterlegt sind :wink:

MfG

http://hartz.info/index.php?topic=22990.0

hey!

mit so einem fall kenne ich mich zwar nicht genau aus, aber man bräuchte auf jeden fall mehr infos zu der ganzen sache, um es genauer beurteilen zu können.

z.b.:

sie arbeitet vollzeit…wann bekommt sie ihr gehalt? am ende des monats, oder in der mitte? also wann gibt es die erste gehaltszahlung?

wieviel verdient sie ungefähr?

und zu dem absatz von dir:
„Wie soll man da dann nun seine laufenden Kosten (Strom, KFZ Versicherung, Ratenzahlungen) begleichen?
Von was soll man sich Nahrungsmittel oder gar den Sprit um auf die Arbeit zu kommen finanzieren?“

das amt muss dafür sorgen, dass man seinen lebensunterhalt bestreiten kann!
in ihrem fall für september aber als darlehen, denn sie verdient ja schon selbst. sie bekommt ihr gehalt blöderweise erst später, bis dahin muss sie aber trotzdem ihre laufenden kosten tragen. dafür springt dann das amt mit einem darlehen ein.

fahrtkosten kann man sich entweder vom amt mit 20 cent pro kilometer erstatten lassen, oder sie lässt sich einen freibetrag auf der steuerkarte vermerken, d.h. sie hat am ende eines monats mehr von ihrem gehalt auf dem konto.
die kfz-versicherung interessiert das amt nicht, die beiträge dafür sind mit den zuverdienst-pauschalen (freibeträgen) „verrechnet“.
ratenzahlungen, für was auch immer, sind selbst verschuldet. auch da würde das amt wahrscheinlich höchstens per darlehen einspringen, damit man nicht unter der brücke schlafen muss.
aber wie schon gesagt, alle darlehen müssen zurückgezahlt werden. vorteil (soweit ich weiß): die darlehen sind zinslos und man kann in raten abbezahlen.

die machen halt alles nach vorschrift. ob sich das am leben der menschen orientiert sei dahingestellt. außerdem ist die alg-geshcichte dermaßen bürokratie-paragrafen-regelsätze überladen…die armen sachbearbeiter verstehen den ganzen kram oft selber nicht mehr.
da hilft nur: selber schlau machen.
und cool bleiben! :smile:

auf www.arbeitsagentur.de findet man einige broschüren zum download. auch die info-broschüre mit rechten und pflichten zum alg2.
oder einfach mal googeln. da stößt man z.b. auf www.sozialleistungen.info

ich hoffe das hilft für den anfang wenigstens ein bisschen weiter.

grüße, mary-z

Das ist richtig so.Wenn du Arbeitslos wirst bekommst du dein Lohn am ersten und Arbeitslosengeld oder Hartz4 gib es ab ersten ja auch wieder also hast du denn 2.Löhne zur verfügung.
Und ich denke wenn man wieder anfängt zu Arbeiten denn weiss man das doch schon länger.

Hi,

soweit mein Kenntnisstand ist, ist es rechtens. Das Amt zahlt das Hartz IV im Voraus und da Deine Freundin nun wieder arbeiten geht sind die nicht mehr dafür zuständig. Immerhin würde sie ja sonst am 01. September ihr Hartz IV bekommen und am 30. September ihren regulären Monatslohn. Insoweit würde das nicht funktionieren, dass ein Arbeitnehmer (was Sie ja nun ist) zusätzlich auch noch Hartz IV bekommt. So bleibt also nur eine Möglichkeit - ein Darlehen vom Amt zu bekommen (was Sie ja auch bekommen hat) was die nun anfallenden Kosten bis zur ersten Gehaltszahlung decken soll. Dieses wird aber nach der Lohnzahlung angerechnet. So kann es dann passieren, dass Deine Freundin entweder die 150 Euro Darlehen aufgrund eines zu hohen Einkommens zurückzahlen muß oder Deine Freundin ist z. B. bei einem Halsabschneider (z. B. Zeitarbeitsfirma) gelandet, wo das Einkommen so gering ist, dass Sie begleitend zum Gehalt noch Hartz IV beziehen kann (Aufstocker).

Meines Wissens läuft also alles beim Amt korrekt, es wäre nur sinnvoll (gerade wenn das Amt einen auffordert bzw. Deine Freundin bei einem Halsabschneider äh, sorry ich meinte natürlich bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet, wo bekanntlich das Geld nicht so üppig ist) mit dem ersten Lohnstreifen zum Amt zu gehen und vielleicht noch etwas dazu zu bekommen - bekommen aber wirklich nur die, die unter dem Existensminimum arbeiten - z. B. Zeitarbeiter bzw. Aufstocker.

Erkundige Dich außerdem mal beim Amt, ob es vielleicht einen Fahrtkostenzuschuss für die täglichen Fahrten auf Arbeit gibt.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen - ist jedenfalls mein Kenntnisstand :wink:

Hallo,
anfrage wegen Überbrückungsgeld stellen, entweder bei AA oder Arge

Gruß

Hallo,
also soweit ich das weiß, zählt der Lohn/Gehalt erst am Tag des Zugangs. Das bedeutet, wenn deine Freundin am 1.10. Lohn kriegt, dann muss die ARGE bis dahin AlgII zahlen.
Gruß
Jenny

Hallo RDK,

erstmal ein herzlichen Glückwunsch zur gelungenen Jobsuche…

Ich kann Deine Frage gut nachvollziehen, vom logischen Denken her ist es schon ungerecht.

Leider aber rechtlich in Ordnung…

ALG II wird immer nachträglich gezahlt. Dies bedeutet, am Ende des Monats August, erhaltet ihr das Geld für den Monat August.
Für September greift ALG II nicht mehr, da gibt´s dann Gehalt, leider auch erst wieder Ende des Monats…

Versucht mal, ob dass Amt Euch insofern unterstützt dass Ihr Fahrgeld bekommt. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit der "Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, auch Einstiegsgeld genannt.

Beides muss vor Beginn der Tätigkeit, bzw. vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages beantragt werden…und auch hier gibt es leider keinen Rechtsanspruch. Es ist eine sogenannte „kann-leistung“ und der Sachbearbeiter kann diese genehmigen, muss aber nicht.

Vielleicht, besteht auch die Möglichkeit eines Darlehens, um die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung zu überbrücken, und Ihr zahlt es vom ersten Gehalt oder per Raten zurück…

Ich drück die Daumen…

(es gibt eine interessante Broschüre vom Arbeitsamt zu dem Thema: " was? wie viel? wer? , Finanzielle Hilfen auf einen Blick liegt meistens bei den Ämtern aus…)

lg Tanja

Hallo,
ich bin zwar kein Experte, aber bei ALG II gilt das Zuflussprinzip. Als Deine Freundin der ARGE mitgeteilt hat das sie ab 01.09.arbeitet, hat sie doch sicher angegeben, das der erste Lohn erst im Folgemonat fließt,oder.Der Arbeitgeber muss doch auch eine Bescheinigung ausfüllen, aus der ersichtlich ist, wann Lohn gezahlt wird.Sollte bescheinigt sein, das der Lohn erst im Folgemonat gezahlt wird, dann aht sie Anspruch auf die volle ALG2 Leistung im September.Erst im Oktober darf gegengerechnet werden, denn bei Einkommen gibt es auch Freibeträge, die nicht auf ALG2 angerechnet werden.Also schnellstens Widerspruch gegen die Entscheidung der ARGE einlegen,am Besten gleich direkt in der Leistungsabteilung wenn möglich.

Hallo, sogenau kann ich es ihnen auch nicht sagen, ich weis nur das mann das Geld ja im vorraus des Monat bekommt. Aber erstmal die Frage die mir auf kommt hatt dein Freund Einstiegsgeld beantragt? Wenn nein sollte er das noch schnell machen. Wenn du dir bei das antere nicht genau weist dann Frage mal ein Anwalt der evtl. für Agl 2 zuständig ist. Ich sage gleich das der Anwalt auch geld haben will aber mann kann eine unterstützung beim Gericht holen einen Antrag für Beratungskosten hilfe und wenn es nicht rechtens ist kann mann dagegen anklagen. Aber leider muss kann es sein das mann wenigens 10 Euro beim Anwalt bezahlen kann aber auch etwas mehr sein. Ich hoffe dir hilft es weiter.

Leider passen die Zahlungszeiträume nicht zusammen!
Aber ja das stimmt so. Da die Freundin September arbeitet und Lohn bekommt, zahlt die Arge für September nicht mehr! Wenn man dann noch mehr nachhakt, heißt es - man müsse sich entsprechend etwas ansparen. Man kann versuchen, ob man da noch Geld bekommt auf Pump. Das muss man aber nach Erhalt des Lohnes zurück zahlen. Schaut lieber, dass die Freundin aus Hartz4 raus kommt! Beisst Euch lieber so durch! (Erfahrungen!)
Laßt Euch von Verwandten Care-Pakte geben! Die anderen Leute müsst ihr mit dem Geld vertrösten!
Viel Glück

Hallo,

also diese Vorgehensweise ist legitim, wenn 1. deine Freundin das Gehalt im September erhält und 2. einen BAB (Berufsausbildungs-) - Anspruch hat. Sollte das Gehalt im Folgemonat bezahlt werden und sie keinen Anspruch (dabei ist es unrelevant ob BAB genehmigt wurde oder nur ein grundsätzlicher Anspruch ohne Überweisung von BAB besteht) auf BAB hat, dann ist das nicht legitim.

Leider sieht das SGB II vor, sobald Jemand einen Anspruch auf BAB hat sofort ab dem Tage des Ausbildungsbeginnes auszuschließen ist. Wie gesagt wenn man nur den Anspruch hat aber tatsächlich nichts bekommt, will das Gesetz trotzdem den Ausschluss bzw. die Einstellung der Leistungen.

Es hört sich nicht doof an, es ist nicht wirklich verständlich wie man so das Gesetz schreiben kann. Gerade dieser Personenkreis (neue Auszubildende und Studienanfänger sind da ganz extrem betroffen und auch benachteiligt - find ich).

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.