Kein Allg II weil AG zu spät zahlt

Hallo,

folgene Annahme:

Person A ist Arbeitslos geworden da sie nach ca. einem halben Jahr beim AG kündigt, weil sie kein Lohn bekommen würde. Bekämme vom AA auch keine sperre aber aufgrund des geringen Verdienstes zu wenig Geld zum Leben. Deshalb würde die Person Alg II (Harz 4) für mehr Geld beantragen. Die Zeit in der sie kein Lohn bekommen hat, überbrückte sie mit einem hohen Dispokredit.

Nach ca. diesem halben Jahr ohne Lohn würde der AG endlich die offenen Löhne innerhalb von 2-3 Monaten zahlen.
Nun würde das Alg II-Amt bei der Antragsabgabe (Antrag wäre ca. 2 wochen vorher habgeholt worden) sagen oder später nach der Berechnung des Alg II. - Aufgrund der Lohnzahlungen des alten AG hätten sie jetzt Einkommen und somit steht ihnen für 3 Monate oder länger kein Allg II zu. -

So normal wird ja das Konto mit den Lohnzahlungen auf +/-0 gestellt. Aber von was würde jetzt Person A leben?

Es wäre doch nicht das verschulden der Person A, dass der AG zu spät zahlt, und daruch in das Minus des Kontos geht. OK die Person A hätte früher zum Allg II-Amt gehen müssen/können aber das würde sie nicht wissen. Bzw. ist gutgläubig dem AG gegenüber?

Gibt es kein § oder eine Regel die das Berücksichtigt?

edit:
Person A hätte in der Bedarfsgemenschaft noch eine weitere Person die Vollzeit arbeitet - was noch angerechnit werden würde. Dennoch würde es nicht zum Lebensutnerhalt reichen.

Danke

Hallo,

Ihre Frage bezieht sich letzendlich auf „wer bezahlt den Schaden durch Kreditzinsen“, nicht?
Dazu kann ich Ihnen keine befiedigende Antwort geben und ich will auch nichts Falsches sagen.

Nur das: Wenn ein AG den Lohn nicht zahlt, gehen Sie gleich zur Gewerkschaft!
Es kann gut sein, daß die G. Sie dann zu den Sozialbehörden schickt. Trotzdem war das kein Umweg, da Sie jetzt (nach dem Gespräch mit der G.) genau wüßten, was zu tun ist. Manchmal hilft die G. übrigens auch selber - kein Witz: Es gibt da Notfallbudgets. Außerdem kennt die G. verlässliche Arbeiter-Anwälte und bezahlt ihre Kosten in einer gerichtlichen Außeinandersetzung im Bereich Arbeit und Soziales.
Wenn Sie in einer akuten Situation sind, können Sie zudem immer zum Sozialamt gehen. Sie sagen dort: „Entschuldigen Sie bitte, mein AG zahlte den Lohn nicht, ein Antrag auf blabla habe ich mittlerweile getellt, aber ich habe im Moment absolut kein Geld mehr für eine nächste Mahlzeit.“
Natürlich überziehen sehr viele Deutsche ihr Konto. Auch würden die Behörden Ihnen nie das Konto ausgleichen, weil Sie auf zu großem Fuße gelebt haben…
Aber verhungern muß niemand!
Fakt ist: Es gibt im Sozialrecht und auch sonst keinen einzigen §, der Sie zum Schuldenmachen (und ein überzogens Konto besteht nun mal aus nichts anderem als aus Schulden!) zwingen kann. Das wird im Übrigen auch nicht ansatzweise verlangt!
Also: Im Notfall bekommen Sie beim Sozialamt sogar etwas Bargeld. Dennoch müssen Sie sich auf hartes Nachfragen einstellen - Kontoauszüge bringen sie am Besten von alleine mit, sonst könnte da ja Jede® kommen…
Wenn Sie einmal Arbeiten und dabei auch Lohn bekommen:
Also ich weiß natürlich, daß es heute eine Menge präkere Arbeit gibt, aber alle die es sich irgendwie leisten können, sollten 2-4, jedoch mindestens 1 Monatsnetto als Notgroschen aufsparen. Heute gibt es eine Einrichtung, die heißt „Tagesgeld“. Diese Konten sind (im www) oft kostenlos und bieten zusätzlich halt eine Verzinsung. Wer das als -Anleger- nutzen will, muß oft hoppen, da die besten Zinsen natürlich aus Lockvogelangeboten besteht (da muß man halt das Kleingedruckte lesen!). Jedoch gibt es auch andere Angebote. Z.B. bietet die Norisbank ein kostenloses Girokonto (mit kostenloser EC-Karte; Cash Group) für wirklich alle Leute und ein kostenloses Tagesgeldkonto, dessen Verzinsung stets im oberen Mittel des Marktdurchnittes liegt (der Markt hier ist das Tagesgeldspektrum!). Als armer Mensch müssen Sie bei den Banken natürlich auf Einschränkungen achten - da bringt´s Ihnen nichts, wenn z.B. ein Gehaltseingang gefordert wird, wenn Sie gar kein Gehalt bekommen!
Der Zinassatz eine TG sollte immer mind. die offizielle Inflation ausgleichen.
Ich wette, da Sie bewiesen haben, daß Sie ein komplexes Anliegen im w-w-w stellen können, Sie auch Bankvergleiche inhaltlich beurteilen und ein für Sie geeignets Angebot herausfinden können.
Und glauben Sie nicht alles, was in der Zeitung steht - Hacker interessieren sich nämlich nicht für arme Schlucker; sie greifen da an, wo was Anständiges zu holen ist. Ist ja klar: Hackzeit ist schleißlich Geld und da ist es ein Unterschied ob einer 1000€ auf dem Onlinekonto hat oder 1 Mio.!

ich glaub einer von uns hat jetzt was falsch verstanden…

Kurz gesagt: Das mit dem AG und vorher zum Amt gehen, hätte sich ja eh schon erledigt. (Gibt es bei Einzelunternhemn eine Gewerkschaft?)

Das Problem wäre, warum könnte das Amt den restlichen Lohn der in Zukunft kommen würde (für die Zeit vorher) nicht in die Zeit vor der Antragstellung einfließen lassen?
Also den Lohn für damalige Arbeit nicht berücksichtigen, weil er zu dem damaligen Zeitpunkt fehlte und somit das minus entstand!?

Hallo,

also das Minus an sich wird ja schon berücksichtigt, da Sie im Harz4 ein sog. Schonvermögen haben. Ohnehin gilt: Vermögen = das, was über ein ausgeglichenes Konto hinausgeht…
Falls das bei Ihnen anders ist, leigt bei mir der Verdacht nahe, daß Ihr werter Bescheid falsch ist. Das kommt bei der ARGE übrigens oft vor - Harz4 wurde vor allem gemacht un weniger auszugeben; aber seit es Harz4 gibt, stellen viel mehr Leute einen Antrag (auch weil mehr in die Fälle rutschen, natürlich sehr starkt aber auch, weil man nicht mehr zum Sozialamt muß…

Das mit der Mitarbeitervertretung ahben Sie falsch verstanden!
Einen Betriebsrat wählen die Beschäftigten. Ohne Initiative geht das nicht. Betriebe bis 3 oder 5(?) Beschäftigte müssen keinen einrichten. Der Rest kann zwar die Belegschaft einschüchtern, aber wenn das nichts hilft, hat er verloren - ein von den Mitarbeitern gewählter Betriebsrat hat notfalls die Hilfe einer Sondereingreiftruppe, wenn ihm z.B. der Zutritt zum Betrieb verwehrt wird. Dem BR stehen gewisse Dinge zu - wie z.B. ein Büro mit Telefon und Internet.
Der BR vertritt alle Beschäftigten; bei großen Unternhemen gibt es mehrere,b ei sehr großen eine Organisation mit einem Chef-BR.
Der BR vertritt nicht die Gerwerkschaft, auch wenn faktisch natürlich eine hohe Personaldeckung vorhanden ist/ das ist auch wichtig, denn der BR braucht Wissen und Unterstützung.
Die Gewerkschaften selber sind nationale Verbände, die über einen Bundesvorstand und eine -in der BRD- förderale Organisationsstruktur verfügen. Gewählt wird auf dem Delegiertenkongress. Jede lokale Gruppe schickt einen oder mehrere Deligierte dort hin. Lokal verfügen die Gewerkschaften über Büros, die man aufsuchen darf. Wer Mitglied ist, kann sich dort Hilfe holen. Nichtmitglieder können dort einen Beitritt machen - dauert garantiert weniger als 5 min. und ist völlig unabh. vom Betrieb!
Der örtliche Chef einer Gewerkschaft ist der sog. >Erste BevollmächtigteBezirkBezirkStreikkasse