Kein Allgemeinstromzähler!

Hallo,
ich bin vorübergehend in eine Mietwohnung gezogen und habe jetzt nach fünfeinhalb Monaten die Stromkostenabrechnung von der EnBW erhalten und war ob des Nachzahlungsbetrages geschockt da ich nie soviel Strom verbraucht habe und es mir nicht erklären konnte.
Dann habe ich durch Zufall festgestellt das auf meinen Zähler nicht nur die Wohnung läuft sondern auch die Zentralheizung mit 3 Pumpen plus einer Ölförderpumpe,das Treppenlift,das Kellerlicht sowie die Außenbeleuchtung und Licht/Strom in 2 Garagen.
Mich würde interessieren inwieweit dies zulässig ist und was ich machen könnte da der Vermieter uneinsichtig ist und sagt soviel Strom kann das gar nicht kosten.
In dieser Zeit war ich ja auch knapp einen Monat im Urlaub und es war alles ausgesteckt wie immer bis auf Boiler und Kühlschrank.Zudem wurden arbeiten vor den Garagen ausgeführt während meiner Abwesenheit und der Strom für die Maschinen wurde ja von meinem Zähler gezogen.
Danke im voraus

Hallo celogogi,

selbstverständlich ist der Zustand eindeutig unzulässig und unter Umständen in betrügerischer Absicht herbeigeführt, er muß umgehend geändert werden.

  1. Widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich bei den EnBW mit Kopie an den Vermieter, schildern Sie dabei den Sachverhalt.
  2. Verlangen Sie vom Vermieter umgehende Änderung, also Einbau eines Wohnungszählers bzw. eines Zählers für den Allgemeinstrom.
  3. Verlangen Sie vom Vermieter eine angemessene Beteiligung an der Nachzahlung, wenn eine solche für Sie überhaupt begründbar ist. U. U. können Sie, wenn die Vorauszahlungen schon hoch waren, sogar eine Rückzahlung erwarten.
  4. Wenn der Vermieter uneinsichtig ist, bleibt nur der Gang zum Mieterverein, zur Verbraucherzentrale oder letztlich zum Rechtsanwalt.
  5. Vermutlich wird Ihnen von denen geraten, die Miete angemessen zu kürzen bis der Sachverhalt geklärt ist.

Was aber angemessen ist, kann ich nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ganz einfach zu beantworten: Das ist unzulässig! Kein Drumrumreden.

Der Vermieter muss das abstellen!

Um einem Rechtsstreit mit der EnBW, den Sie sicher verlieren werden, aus dem Wege zu gehen, sollten Sie Rechnung bezahlen und gleichzeitig den Vermieter darauf hinweisen, dass Sie das unter dem Vorbehalt der Klärung tun.
Hierfür sollten Sie sich allerdings einen Rechtsbeistand oder zumindest Hilfe beim örtliche Mieterverein, oder der Verbraucherzentrale suchen.

Gruß
Weschdl

Das beste ist: schalten Sie doch IHRE Sicherungen aus, wenn Sie weg sind oder aus dem Haus sind! Das dürfen Sie. Der Kühlschrank wird die 8 h schon aushalten oder im Urlaub sowieso.
Ich würde in diesem Fall sofort Anzeige erstatten!! Das ist Diebstahl, und wenn der Vermieter das weis, ist er verantwortlich. Falls sie haben: ein Vergleichsverbrauch aus der anderen Wohnung: den Rest zur Zahlung vom Vermieter einfordern, wenn er nicht zahlt, Mahnbescheid (oder über enen Anwalt!).
Es darf NICHT sein, das andere Verbraucher über ihre Zähler mitversorgt werden, ohne ihre Einwilligung. Also Einschreiben Rückschein um den Diebstahl zu korrigieren oder Anwalt beauftragen.
Die Anzeige sollten Sie aber immer machen! Ein Brief an die Staatsanwaltschaft reicht. Ein Zwischenstromzähler für das Andere kostet 40 € mit Einbau 100 €. Was hat sich der Vermieter dabeo gedacht?? bei jedem Gespräch Zeugen dabei haben!