Hallo,
Angenommen, jemand war Berufssoldat, hat bei der Bundeswehr eine Ausbildung absolviert, bekommt bis Ende November noch Übergangsgeld und möchte sich ab 1.12. bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Der Sachbearbeiter dort verlangt jedoch, erstmal die Hosen runterzulassen, will Kontoauszüge, Bausparverträge, etc. einsehen mit der Bemerkung, Lügen wäre zwecklos, er würde es eh herausbekommen. Schließlich lehnt er eine Anmeldung bei der Arbeitsagentur ab mit der Begründung, das eigene Vermögen müsse erstmal restlos aufgebraucht sein, es gibt also kein ALG I, geschweige denn Unterstützung bei der Arbeitssuche.
Wie ist einem solchen Menschen beizukommen? Das entbehrt doch jeder rechtlichen Grundlage, oder?
Freundliche Grüße
Michael