Kein Anspruch auf ALG I wegen Vermögen?

Hallo,

Angenommen, jemand war Berufssoldat, hat bei der Bundeswehr eine Ausbildung absolviert, bekommt bis Ende November noch Übergangsgeld und möchte sich ab 1.12. bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Der Sachbearbeiter dort verlangt jedoch, erstmal die Hosen runterzulassen, will Kontoauszüge, Bausparverträge, etc. einsehen mit der Bemerkung, Lügen wäre zwecklos, er würde es eh herausbekommen. Schließlich lehnt er eine Anmeldung bei der Arbeitsagentur ab mit der Begründung, das eigene Vermögen müsse erstmal restlos aufgebraucht sein, es gibt also kein ALG I, geschweige denn Unterstützung bei der Arbeitssuche.
Wie ist einem solchen Menschen beizukommen? Das entbehrt doch jeder rechtlichen Grundlage, oder?

Freundliche Grüße

Michael

Hallo,

zuerst muss mal geklärt werden, ob der Soldat ALG1 berechtigt ist.
Ist er dies, hilf ne Dienstaufsichtsbeschwerde über das Verhalten des SachBearbeiters!

Ist der Soldat nicht ALG1 berechtigt (was wohl nach dem Hergang zu vermuten ist), könnte er ggf. ALG 2 bekommen. Dann noch nicht beschweren, sondern erstmal beantragen und Vorderungen nachkommen. Kennt ja der Soldat, Befehl ist Befehl! :wink:

Nee, es gibt einen GROSSEN Unterschied zw. ALG1 und ALG2, was das Vermögen betrifft und sonstiges. Vieleicht erstmal abprüfen, welches ALG ihm zusteht!

VG René

Laut Sachbearbeiter steht ihm ja NIX zu, weil er Vermögen habe, einen Antrag zur Arbeitslosmeldung nimmt dieser gar nicht erst an. Wie lässt sich rechtsverbindlich prüfen, welcher Anspruch besteht? Um dann selbstsicher zum Sachbearbeiter zu gehen und sagen zu können, schau mal, Kollege, nach Paragraph xy besteht Anspruch auf ALG 1 oder eben 2, das hast du zu akzeptieren?
(es gibt auch Soldaten, die sich einschüchtern lassen… oder grade die… nein, es geht nicht um mich…)

Hallo!
War der Antragsteller beim Arbeitsamt oder bei der ArGe? Daß für Arbeitslosengeld 1 Vermögen eine Rolle spielt wäre mir neu…
"Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, dies ist aber nicht der Fall.

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld."
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zen…
Von der Höhe des Vermögens ist hier nirgends die Rede.

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Hallo,

könnte man erstmal Klarheit dahingehend schaffen, ob es sich um einen Zeit- oder Berufssoldaten handelt?

Grüße

Hallo,

Weitere Infos:

  • Zeitsoldat auf 8 Jahre

  • seit 28.02.09 nicht mehr angestellt

  • Übergangsgeld:

  • bis Juli 2010 90% des Lohns wegen schulischer Maßnahmen

  • noch bis 30.11.2010 75% des Lohns

  • Arbeitsagentur prüfte, ob Anspruch auf ALG 1 oder 2

  • lapidare Mitteilung: „Die ARGE ist jetzt für sie zuständig.“

  • dort Aufforderung, erst das Vermögen aufzubrauchen (Bausparvertrag)

Mich wundert, dass kein Anspruch auf ALG 1 besteht, ich möchte das nachvollziehen können.

Hallo,

Zeitsoldat auf 8 Jahre

  • seit 28.02.09 nicht mehr angestellt

Dienstzeitende

Übergangsgeld:

  • bis Juli 2010 90% des Lohns wegen schulischer Maßnahmen
  • noch bis 30.11.2010 75% des Lohns

Ich glaube, dass nennt sich Übergangsgebührnisse. Das kann man fast als Arbeitslosengeld ansehen.

  • Arbeitsagentur prüfte, ob Anspruch auf ALG 1 oder 2
  • lapidare Mitteilung: „Die ARGE ist jetzt für sie zuständig.“

So ist es. Wobei ARGE wohl bedeutet ALG-II.

  • dort Aufforderung, erst das Vermögen aufzubrauchen
    (Bausparvertrag)

So sieht es das Gesetz vor. SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Hier kann man die Freibeträge finden und sich ausrechnen.

Mich wundert, dass kein Anspruch auf ALG 1 besteht.

ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Mal auf den Punkt gebracht, hat man als Zeitsoldat keinen einzigen Cent dort eingezahlt, war also nicht versichert. Also hat man da auch keinen Anspruch.
Außerdem hat man ja bereits 21 Monate Übergangsgebührnisse erhalten, die wesentlich länger als ALG 1 gezahlt werden. Und höher ist es auch.

ich möchte das nachvollziehen können.

Eigentlich ganz einfach. Hat man sich da nicht schon mal vorher drum gekümmert?

Grüße

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Danke für die ausführliche Antwort. Dass trotz Angestelltenverhältnis (so habe ich es gesehen) nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurde, darauf bin ich nicht gekommen und habe auch nicht nachgefragt. Aufgrund dieser Tatsache klärt sich das wirklich schnell.

Zuerst ANTRAG abgeben!
Hallo,

zuerst muss mal geklärt werden, ob der Soldat ALG1 berechtigt ist.

Nein, zuerst muss ein ANTRAG abgegeben werden!
Alles andere kann man hinterher klären!
Dann hätte man auch einen Bescheid (unbedingt aufbewahren), und damit kann man weitersehen.

Man kriegt nur Geld ab dem Zeitpunkt, an dem man einen Antrag eingereicht hat. Wenn man keinen Anspruch auf Alg I hat, gelten auch die Hilfen, die man dann ggf. alternativ kriegen kann (z. B. AlgII, Wohngeld), ab diesem Zeitpunkt.

Und der Sachbearbeiter ist verpflichtet, einen Antrag anzunehmen!
Der Soldat sollte sofort nochmal da hingehen, und nicht wieder gehen, bis er nicht einen Antrag abgegeben hat.

Wenn dieser Sachbearbeiter ihm kein Formular geben will, dann zu dessen Vorgesetzten. Nicht wieder gehen, ohne dieses Formular wenigstens provisorisch ausgefüllt zu haben.

Man kann auch mündlich sagen, dass man hiermit einen Antrag stellt. Da sollte man aber zusehen, dass man es ggf. beweisen kann (z. B. Zeuge), wenn der Sachbearbeiter nicht vertrauenswürdig ist.

Viele Grüße

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Wenn das Vermögen wirklich zu hoch sein sollte: Wohngeld beantragen!

Danke für die ausführliche Antwort. Dass trotz
Angestelltenverhältnis (so habe ich es gesehen) nicht in die
Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurde, darauf bin ich
nicht gekommen und habe auch nicht nachgefragt.

Mal ganz ehrlich. Hat man einen Arbeitsvertrag unterschrieben? Jemals auf den Zettel mit den Gebührnissen geschaut und irgendwelche Abzüge für Rente, KV, PV oder eben Arbeitslosenversicherung gesehen.
Ich bin ein klein wenig fassungslos, was hier im Staatsdienst engagiert wird.
Darf ich mal raten. Hauptschulabschluß und bestenfalls rein schulische Berufsausbildung vor dem Eintritt in die Bundeswehr?

Grüße

Hallo

Ich bin ein klein wenig fassungslos, was hier im Staatsdienst engagiert wird.
Darf ich mal raten. Hauptschulabschluß und bestenfalls rein schulische Berufsausbildung vor dem Eintritt in die Bundeswehr?

Darf ich für den Fragesteller antworten?

„Ja, ich bin äußerst bildungsfern und entschuldige mich, in den Staatdienst engagiert worden zu sein!“

  • Oder was genau bezweckt deine Anmerkung?

Wenn einer nie auf den Lohnzettel schaut, kann das genausogut ein zerstreuter Professor oder ein verwöhnter Sohn begüterter Eltern sein, der sich einfach nicht dafür zuständig fühlt. Oder einer, der bis jetzt immer drauf vertraut hat, dass es alles so seine Richtigkeit hat, und jetzt nach Elternhaus und Bundeswehr erwachsen wird. - Es gibt bestimmt noch mehr möglichkeiten, das ist nur das, was mir jetzt spontan einfällt.

MfG

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Oder einer, der bis jetzt immer drauf vertraut hat, dass es
alles so seine Richtigkeit hat, und jetzt nach Elternhaus und
Bundeswehr erwachsen wird.

Das trifft zu. Ich sehe es als Freundschaftsdienst, diesem Menschen die nötigen Infos zu entlocken und die Sachlage für ihn zu recherchieren, ich selbst bin, wie man sieht, kein Experte und froh, hier Hilfe gefunden zu haben. Auf eine „wie dumm muss man sein“-Diskussion möchte ich mich nicht einlassen.

Also, um mal mit ein paar Unklarheiten aufzuräumen:

  • Der Sachbearbeiter hat den Antrag aufzunehmen und auch eine Abgabebestätigung zu geben, wenn der Kunde es wünscht
  • lehnt der Sachbearbeiter von vornherein ab: Dann beim Vorgesetzten beschweren
  • Erst aufgrund der Unterlagen kann der Sachbearbeiter eine nachvollziehbare Entscheidung treffen, ob (wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind) ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht
  • auch erst dann kann tatsächlich geprüft werden, ob Ruhegelder aus dem Dienstverhältnis noch anrechenbar sind; dazu braucht man eine Arbeitsbescheinigung
  • Vermögen spielt bei Arbeitslosengeld I keine Rolle, bei Arbeitslosengeld gibt es Freibeträge
  • es ist sinnvoll, bei beiden Ämtern einen Antrag gleichzeitig zu stellen