Mein Sohn hat eine Ausbildung(3 1/2)jahre,dann hat er noch ca. 1/2 Jahr gearbeitet.(Er hat sich damals nicht arbeitslos gemeldet)Daraufhin ist er auf die Berufsoberschule(11.u.12.Klasse).In der 12. Klasse hat er die Probezeit nicht bestanden und mußte abgehen.Dann hat er sich arbeitslos gemeldet,bekommt aber keine Leistungen.Auch Hartz 4 scheidet aus.Nun ist er auch nicht mehr krankenversichert.Wer soll das jetzt alles bezahlen?Er hat ja keine Einnahmen.Hat er dann wirklich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
LG
Hermine aus Bayern
Hallo Hermine,
leider haben Sie das Alter Ihres Sohnes nicht dazu geschrieben, er könnte unter bestimmtem Voraussetzungen, wenn Sie und wenn vorhanden Ihr Ehegatte in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung - AOK-Barmer Ersatzkasse usw.)versichert sind, kostenfrei mitversichert werden, geht nur bis maximimal 25 Jahren und er darf nicht mehr im Monat als 400 Euro verdienen.
Hier ist der Link dazu:
http://www.cecu.de/krankenkassen-familienversicherung.
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht, denn dafür hätte er mindestens 12 Monate Berufstätigkeit mit Zahlung der Arbeitslosenbeiträge gebraucht. Arbeitslosengeld 2 - sogenanntes hartz 4 steht Ihm wahrscheinlich deswegen nicht zu, da Sie oder Ihr Göttergatte zuviel verdienen.
Bei Fragen einfach noch eine Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Leo - aus Bayern!
Wenn der Sohn unter 25 Jahre alt ist, besteht Anspruch auf Familiehilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Natürlich nur, wenn ein Elternteil in der GKV versichert ist.
VG
ayro
Hallo!
Danke für die Antworten.Mein Sohn ist noch unter 25.Ich lese aber immer,dass er nur bis 23 versichert werden kann.
LG
Hermy
Richtig, das mit 25 Jahren gilt nur, wenn er in Schul- oder Berufsausbildung sich befindet. Siehe auch § 10 SGB V (Familienversicherung in der GKV). Bei nicht erwerbstätigen gilt 23 Jahre als Grenze.
VG
ayro
Hallo hermy1966,
für deinen Sohn ist also eine kostenfreie Familienversicherung ausgeschlossen. Lass Dir dies von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen.
Mit diesem Brief dann sofort zum JobCenter gehen.
Das JobCenter muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Beiträge für die Krankenkasse und Pflegekasse selbst gezahlt werden müssen. Aufgrund dieser Tatsache muss dann das JobCenter nochmals neu den Hilfebedarf berechnen. Sehr sehr oft, werden dann (wie durch ein Wunder) die Beiträge vom Amt auch übernommen.
Leider weißt einen das Amt nicht von selbst darauf hin.
Wichtig ist noch zu wissen, dass das JobCenter die Beiträge nur ab Beantragungsdatum übernimmt. Daher ist also unter Umständen Eile geboten.
Die Krankenkasse soll gleich einen kurzen Brief schreiben, dass eine Familienversicherung nicht möglich ist und man sich freiwillig weiterversichern muss. Dann damit gleich zum JobCenter.
Hintergründe kannst Du hier beim Internet-Link nachlesen :
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozia…
Dein Fall ist der sechste angeführte Punkt.
viele Grüße
sigi-der-schwabe
anspruch, keine ahnung. nur ist es so dass er ab 23 jahren selbst krankenversichert sein muss und die beiträge auch selbst oder eltern zahlen müssen
ich gehe davon aus das der Sohn kein Anspruch auf Familienversicherung hat, dann bleibt nur die freiwillige Krankenversicherung ca.150 €
Wenn diese nicht zahlbar sind Harz 4 beantragen.
Gruß