Hallo
In einem Fall, bei dem wahrscheinlich kein Anspruch auf
Sozialhilfe bzw. heute Hartz IV oder wie auch immer genannt
besteht, weil a) Ehepartner erwerbstätig (mieses Einkommen,
aber scheinbar als ausreichend für 2 Personen erachtet) und b)
zur Zeit mietfrei wohnend -> macht es dennoch irgendeinen
Sinn, sich arbeitslos zu melden, oder hat man keinen Anspruch
auf sonst eine Hilfe (zB Vermittlung (was in dem Fall
aussichtslos ist), Übernahme der Bewerbungskosten etc), weil
dies an die finanzielle Hilfe gekoppelt ist?
Es macht auf jeden Fall Sinn, sich arbeitslos zu melden.
Erstens darf man eine ganze Menge Geld verdienen, bevor man gar nichts mehr von der ARGE bekommt.
Eine Person mit Kind zum Beispiel erhält erst mit einem Einkommen von 1500,- gar kein ALG II mehr. Unter Umständen bekommt sie nur noch 10,- im Monat oder so, aber etwas bekommt sie noch, solange sie drunter bleibt. - Es kann sein, dass das nicht ganz stimmt, und dass es auch auf die Höhe der Miete ankommt, ich wollte dir nur die Größenordnung vor Augen führen.
Auch für Wohneigentum kann man Zahlungen erhalten, wie z. B. die Nebenkosten.
Ich glaube, dass es sich auf die Rentenzahlungen auswirkt, ob man sich arbeitssuchend meldet oder nicht.
Unter Umständen kann man auch irgendwelche Fortbildungskurse finanziert bekommen, die unter Umständen ganz gut sein können (für die Aufnahme einer Tätigkeit meistens nicht, aber privat kann es interessant sein).
Wenn die Vermittlung aussichtslos ist, kann die Person ja auch versuchen, sich selbständig zu machen, und wenigstens ein Taschengeld dazuzuverdienen. Dazu kann man evtl. auch eine gewisse Unterstützung bekommen.
Übernahme der Bewerbungskosten könnte man wenigstens beantragen. Ist aber nicht ganz einsichtig, ich denke, Vermittlung ist aussichtslos? Wieso dann bewerben?
Viele Grüße
Simsy