Kein Anspruch auf Rente oder sonstige Leistungen wegen 400€ ohne Lohnsteuerkarte?

Hallo ich wollte mal nachfragen ob mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.

Meine Mutter ist 59 Jahre alt und ist erkrankt so das sie ihrern Minijob nicht mehr nachgehen kann.

Rente soll sie allerdings keine bekommen weil sie nur auf 400€ gearbeitet hat und das auch nicht auf Lohnsteuerkarte.

Nun ist meine eigentliche Frage:

Was stehen ihr für Leistungen zur Verfügung? weil ich kann mir nicht vorstellen das ein Mensch der mit 59 Jahren erkrankt und deshalb keinen Job mehr nachgehen kann keinerlei hilfe vom statt erwarten kann? oO

Zur Info:
Sie ist verheiratet und ihr Mann geht auch arbeiten ist allerdings in 2 Jahren ebenfalls „normaler Renter“

Hoffe auf baldige Antwort

Mit freundlichem Gruß

Servus,

je nach Einnahmen des Gatten und vorhandenem Vermögen kommt eventuell die Grundsicherung in Frage.

Schöne Grüße

MM

bin mir jetzt nicht sicher, aber werden nicht auch die Kinder herangezogen?

Servus,

das Einkommen der Kinder wird hier nur berücksichtigt, wenn es (pro Nase) mehr als 100.000 € im Jahr ausmacht.

Schöne Grüße

MM

1 Like

supi, gute Info

Zunächstmal hat sie ja Anspruch auf 42 Tage Krankengelkd.
Dann kann sie eine Erwerbwsminderungs- oder -unfähigkeitsrente beantragen:


Altersrente steht ihr nach Vollendung des 63 Lebensjahres zu.
Und nicht zuletzt ist ja auch noch ihr verdienender Ehepartner da und da ist es wurscht ob Lohn oder Rente.
Und erst wenn all dies den Grundsicherungsbetrag für Beide unterschreitet, kommt die Grundsicherung ins Spiel und damit dann auch evtl. vorhandene Kinder (Elternunterhalt). ramses90

Servus,

durch eine geringfügige Beschäftigung „Minijob“ wird kein Anspruch auf Krankengeld erworben, und nur unter bestimmten Umständen (die hier wohl nicht gegeben sind) ein Anspruch auf Altersrente und/oder Erwerbsminderungsrente.

Das einzige, was es hier geben könnte (wenn der Ehegatte eine „normale“ Altersrente hat, gar nicht so sehr unwahrscheinlich), ist die Grundsicherung.

Schöne Grüße

MM

Dann schreib doch mal welche besonderen Gegebenheiten die Du hier vermutest, nicht gegeben sind.
Vermutungen finde ich immer fragwürdig.
Krankengeld war falsch von mir!
Lohnfortzahlung wäre richtig. ramses90

Servus,

  • Beginn des Beschäftigungsverhältnisses vor dem 01.01.2013 und keine Aufstockung der RV-Beiträge

und/oder

  • Wartezeit nicht erfüllt, weil dafür geringfügige Beschäftigungen nur anteilig berücksichtigt werden.

und/oder

  • geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nach früherem Recht ohne jede Wirkung auf das RV-Beitragskonto.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
für einen Rentenanspruch in diesem Falle sind meines Wissens nach mindestens 60 Kalendermonat Beitragszahlung im Lauf des Erwerbslebens erforderlich - wurde die nicht erbracht, gibt es keine eigene, gesetzliche Rente.
Gruss
Czauderna

Hallo,

ebntscheidend ist, ob sie sich entschieden hat, in dem Minijob die vollen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Oder hat der Arbeitgeber nur die Pauschalbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt (und der Arbeitnehmerin keine Rentenversicherungsbeiträge vom Verdienst abgezogen)?

Sie sollte am besten bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung einen Termin vereinbaren:

  • Rentenausauskunft geben lassen?

  • Besteht Anspruch auf eine Ernwerbsminderungsrente?

  • Ab wann kann eine Altersrente beantragt werden? Ggf. mit welchen Abschlägen?

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Wenn die Rentenversicherung nicht greift, beim Wohnungsamt der Stadt nach Wohngeld erkundigen.

Gruß
RHW

Im Minijob besteht übrigens auch für 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung: § 3 EFZG

Hallo,
verstehe ich die Logik richtig:
Deine Mutter hat nichts in die Sozialversicherung eingezahlt und du kannst dir nicht vorstellen, dass sie nichts aus der Sozialversicherung bekommt? So funktionieren Versicherungen nun mal.
So wie es aussieht (sind ja schon einige Tipps hier gelaufen) kann deine Mutter nur zum Sozialamt gehen und dort Leistungen beantragen.

Gruß
HaWeThie