Kein Anspruch auf Schülerbeförderung-wg. Sek I

Hallo an alle!

Ich habe mal eine Frage an alle, die sich mit dem NSchG auskennen:
Meine Schwester ist 18 Jahre alt, hat den Sek.I erworben und wird jetzt die 1. Klasse der Berufsfachschule besuchen.
Da sie aber den Sek.I hat, wird ihr die Fahrkarte nicht bezahlt.Bei Hauptschülern schon!
Meine Mutter ist Alleinerziehend von 2 Kindern und kann sich die Fahrkarte eigentlich nicht leisten.
Laut NSchG( §114) müssen wir sie aus eigener Tasche zahlen!
Hat da jmd schon erfahrungen mit gesammelt??? Könnt ihr mir ein paar Tipps geben?

Danke für eure Hilfe!

Hallo,
welches Land/Bundesland?
In Hessen würde das bezahlt (wenn die nächstmögliche Schule der passenden Schulform mehr als 3km von der Wohnung entfernt ist).

Gruß
Elke

Niedersachsen/Hannover.

Ich habe heute früh mit der Schule telefoniert und die haben alles bestätigt. Die wissen nicht mal warum Hauptschüler die Fahrkarte bekommen und Realschüler nicht! Das ist doch schwachsinn! Denken die Realschüler sind schlauer und haben mehr Geld oder was???

Hallo,
hier in RLP bekommen nur die Schüler der Sek I die Fahrkarte bezahlt, danach nicht mehr. Ein Hauptschüler also immer, wer danach noch eine weiterführende Schule besucht - welche auch immer - nicht.
Gruß Orchidee

Hallo an alle!

Ich habe mal eine Frage an alle, die sich mit dem NSchG
auskennen:
Meine Schwester ist 18 Jahre alt, hat den Sek.I erworben und
wird jetzt die 1. Klasse der Berufsfachschule besuchen.
Da sie aber den Sek.I hat, wird ihr die Fahrkarte nicht
bezahlt.Bei Hauptschülern schon!

Tja, so ist das wohl. Schüler, die einen Abschluss der Sek I haben, egal, ob sie nun eine Berufsschule oder die Sek II Richtung Abitur etc. besuchen, zahlen selbst.

Zum Nachlesen: http://schure.de/nschg/nschg/nschg7.htm#p114

Dass mit so einer Regelung ärmere Schüler es schwieriger haben, z.B. das Abi machen zu können, ist wohl wahr. Die Schule allein wird nichts daran ändern können, die ist an Weisungen gebunden (und da hört „von oben“ keiner zu, wenn doch eine Rückmeldung kommt). Wenn überhaupt, dann kann eher z.B. ein Elternverein mit „langem Atem“ etwas bewirken.

da setz ich doch einen obendrauf.

RLP: Die Kinder fahren mit dem gleichen Bus zur Schule.
Die Schüler der Realschule+ zahlen nichts, die Schüler des Gymnasiums das direkt daneben liegt zahlen 32€/Monat.

Aber wäre diese Realschule+ anders aufgebaut - also Trennung nach 6.Klasse in Hauptschul- und Realschulzweig - wären nur die ersten beiden Jahre kostenfrei. In dieser Schule erfolgt die Trennung nur nach Leistungskursen in bestimmten Fächern, also generelle Fahrkostenbefreiung für alle Schulen.

Noch besser wird es auf einigen Gesamtschulen:
da sind jetzt im Zuge der Realschule+ die ersten beiden Schuljahre (Orientierungsstufe) kostenlos, ab Klasse 7 wird dann unterschieden ob die Kinder auf den Hauptschulzweig oder auf den Realschul-/Gymnasiumzweig gehen - wohlgemerkt, gleiche Schule!

Bei IGS zahlen alle Schüler ab Klasse 5, weil dort keine Differenzierung nach Haupt-/Realschule/Gymnasium erfolgt sondern nur nach Kursen die dann nach der 8. Klasse (oder 9?) entscheiden ob ein weiterer Besuch der Schule zur Mittleren Reife oder Abitur möglich ist.

Wäre mal interessant zu erfahren ob die Eltern dann rückwirkend eine Übernahme der Fahrkosten verlangen können, wenn ihr Kind nur den Hauptschulabschluß erreicht hat.

Ehrlich gesagt: ich schlucke auch bei 320 € Fahrkosten im Jahr und steuerlich geltend machen ist ja nicht, dafür gibts ja Kindergeld…

Grüße
Bröselchen