Kein Anwaltshonorar wegen falscher Beratung?

Hallo,
kann man die Honorarzahlung eines Rechtsanwaltes verweigern, da er falsch beraten hat?

Es geht um einen Fall, wo der Anwalt überhaupt keinen Erfolg in Aussicht gestellt hat, obwohl es einen Weg zur Lösung gegeben hat.
Kann man einfach die Honorarzahlung verweigern? Gibt es ein Gesetz bzw. erfolgreiche Fälle in diesem Umfeld?

Danke,
Fabian

Hallo Fabian,

du könntest Dich an die zuständige Anwaltskammer wenden, dort gibt es eine Schlichtungsstelle.

Viele Grüße
Utemaus

Schlechte Karten
Zwei Sachen.

1.) Ein Anwalt bekommt sein Geld, ob er gut, schlecht oder garnicht gearbeitet hat.
Wenn ein Anwalt einen Auftrag übernimmt, steht dem Mann vom ersten Augenblick an der volle Betrag für das gesamte Verfahren zu, auch wenn er nichts gemacht oder auch wenn die Sache einem anderen Anwalt übergeben wird. Da kann man garnix machen.

2.) Die Anwaltskammer hat nix zu sagen. Man kann sich zwar an die wenden, aber die können auch nur den Anwalt anschreiben und fragen was da los wäre und wenn der Anwalt das erklären kann (und das können Anwälte immer), dann passiert nix. Kann der Anwalt aber nicht erklären was er da macht oder wenn er Fehler gemacht hat, dann passiert auch nix.

Ich hatte schon mehrere Anwälte vom ADAC und mußte die Feststellung treffen, da die alle Nieten waren. Offensichtlich ist wohl so, das die Nieten sich gerne an große Institutionen hängen wie ADAC oder Mieterschutzvereine und dort ihr Unwesen treiben, weil der Verdienst gesichert ist.

Meinung des Leiters der juristischen Abteilung des ADACs bei zwei Beschwerden über unfähige und unwillige ADAC Anwälte : Wer nichts macht, macht nichts falsch !!!

Ich denke, das sagt alles?

Winni

Hallo!

1.) Ein Anwalt bekommt sein Geld, ob er gut, schlecht oder
garnicht gearbeitet hat.
Wenn ein Anwalt einen Auftrag übernimmt, steht dem Mann vom
ersten Augenblick an der volle Betrag für das gesamte
Verfahren zu, auch wenn er nichts gemacht oder auch wenn die
Sache einem anderen Anwalt übergeben wird. Da kann man garnix
machen.

Das stimmt so nicht. Ein Anwalt schuldet redliches Bemühen, natürlich keinen Erfolg (no na net). Kommt er seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach, so kann er nicht die volle Gegenleistung (Honorar) verlangen. Wie das konkret jetzt in diesem Fall ausschaut, kann ich nicht sagen, aber das ist ein allgemeiner zivilrechtlicher Grundsatz.

2.) Die Anwaltskammer hat nix zu sagen. Man kann sich zwar an
die wenden, aber die können auch nur den Anwalt anschreiben
und fragen was da los wäre und wenn der Anwalt das erklären
kann (und das können Anwälte immer), dann passiert nix. Kann
der Anwalt aber nicht erklären was er da macht oder wenn er
Fehler gemacht hat, dann passiert auch nix.

Die Anwaltskammer hat schon was zu sagen, aber im Zweifelsfalle kann natürlich keine Sanktion gesetzt werden.

Es gibt leider durchaus Nieten unter Rechtsanwälten, die meisten sind das aber Gott sei Dank nicht. Das Problem hat zwei Seiten, einerseits gibt es teilweise schlechte Anwälte, andererseits gibt es teilweise Mandanten, die einfach nicht wahr haben wollen, dass ein Anwalt richtigerweise sagt: es geht nichts. Ich hab auch schon den Satz gehört: Wenn Sie mir nicht sagen, dass ich noch was machen kann, geh ich zu jemandem anderen in Beratung.

Gruß
Tom

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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um Rechtsberatung, er enthält die persönliche, unverbindliche Meinung eines Laien.
(Sorry, man muss vorsichtig sein.)
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Hallo,

für schwerwiegende Fehler haftet ein Anwalt, d.h. wenn durch eine falsche Auskunft ein Schaden entstanden ist, kann man den Anwalt in Regress nehmen. Die meisten Anwälte haben dafür eine Haftpflichtversicherung.

Wie es steht, wenn man es noch rechtzeitig bemerkt hat und kein Schaden entstanden ist, weiß ich allerdings nicht.

Grüße
Sebastian