Kein Arbeitslosengeld 2 weil ich unter 25 bin?

Hallo,

ich bin 20 Jahre alt und vor ein paar Monaten hab ich, nach knapp 2 Jahren, meine Ausbildung zur Sozialassistentin abgebrochen und bin momentan Ausbildungsplatzsuchend.

Demnächst möchte ich einige Praktika machen, da ich momentan immer noch nicht weiß welchen Berufsweg ich nun einschlagen möchte.

Vor kurzem hat mir eine Bekannte erzählt, ich könne Arbeitslosengeld 2 beantragen. Ich suche nämlich schon seit 3-4 Monaten nach einem Aushilfsjob, bekomme aber andauernd absagen.

Mittlerweile bin ich echt am verzweifeln, da mir meine Eltern, bei denen ich auch noch wohne, kein Geld dazugeben können, da sie selbt kaum Geld haben. Die Fahrten zum Praktikumsplatz, Versicherung für das Auto etc. muss ich alle selbst übernehmen. Klappt aber schlecht, da ich eig. so gut wie kein Geld mehr übrig habe.

Heute habe ich im Kreishaus angerufen und mich wegen dem Arbeitslosengeld 2 erkundigt. Dort wurde mir aber gesagt, ich könne kein Arbeitslosengeld 2 beantragen, da ich noch unter 25 bin? Was mach ich denn jetzt, wenn ich weiterhin keinen Aushilfsjob finde?

Danke im Voraus.

Hallo,
ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 besteht, hängt von dem Gesamteinkommen Ihrer Familie ab. Ihre Eltern müssten m.E. den Antrag beim Jobcenter stellen und ihre finanziellen Verhältnisse komplett offenlegen, da Sie gemeinsam mit Ihnen als Bedarfsgemeinschaft gesehen werden. Ihre Eltern sind Ihnen gegenüber noch unterhaltspflichtig und es wird daher zunächst geprüft, ob das vorhandene Einkommen nicht für die Familie ausreicht. Ob dann Leistungen bewilligt werden, hängt davon ab, ob das vorhandene Einkommen den ermittelten Bedarf für die Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Am besten sprechen Sie mal in der Eingangszone des zuständigen Jobcenters vor und lassen sich das genau erklären.
Gruß

Solange du keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, dich aber darum bemühst, einen Ausbildungspatz zu finden sind deine Eltern für dich bis 25 unterhaltspflichtig und dir wird nur für dich kein Arbeitslosengeld II bewilligt. (bis auf wenige Ausnahmen)
Du kannst zwar einen Antrag stellen, aber der wäre dann für dich, deine Eltern und evtl. Geschwister, die kein ausreichend eigenes Einkommen haben.

U 25 - das ist ein Thema, das man nicht in wenigen Worten wieder geben kann.

Vielleicht schaust mal ins Erwerbslosenforum Deutschland, da gibt es einen eigenen Bereich für die U 25.

Bevor man ALG II beantragt ist es sehr wichtig, daß man sich ausreichend informiert - sonst kann man sehr böse Überraschungen erleben.

Hallo,

Dort wurde mir aber gesagt, ich könne kein Arbeitslosengeld 2 beantragen, da ich noch unter 25 bin?

Völliger Unsinn. Entweder sind sie total inkompetent - oder sie haben dich bewusst falsch informiert, um dich abzuwimmeln. (Ich würde in dem Fall mal von Letzterem ausgehen.)

ALG2-/ Sozialgeld-Anspruch kann man bei Bedürftigkeit bereits ab Geburt haben. Ab 15 (= Beginn der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit) kann man einen eigenen Antrag auf ALG2 stellen. Siehe auch Weisung der Bundesarbeitsagentur zu § 37 SGB II, Randziffer 37.3:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
(3) Anträge auf Sozialleistungen können nach Vollendung des 15. Lebensjahres gestellt werden (§ 36 SGB I). Der gesetzliche Vertreter soll über die Antragstellung und die erbrachten Sozialleistungen informiert werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für einen Leistungsanspruch nicht notwendig.

Du bist bereits volljährig - und kannst demnach erst recht einen eigenen Antrag stellen :wink:

Lies dazu aber bitte erstmal diese wichtige Info ! : http://hartz.info/index.php?topic=43.0

Wichtig im Umgang mit dem Jobcenter ist, dass man immer alles schriftlich und nachweislich macht - und auch von ihrer Seite auf schriftliche Bescheide, Zusagen und Ablehnungen etc. besteht.
Die Antragsformulare und auch Ausfüllhilfen findest du zum Runterladen hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

(Falls Eure Kommune eine sogenannte „Optionskommune“ ist, verwenden sie unter Umständen andere Formulare.)-

Was jetzt diese „25 Jahre“- Altersgrenze angeht, dreht sich das um etwas ganz Anderes:

  • Nach dem SGB II (§ 7) gehören Kinder bis zum vollendeten 25.Lebensjahr grundsätzlich noch zur sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“ ihrer Eltern . Vorrangig deshalb , weil die Eltern bis zum Abschluss der Erstausbildung des Kindes bzw. bis zu seinem 25.Lebensjahr ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind. (Ob sie zahlungs_fähig_ sind, ist dann wieder eine andere Geschichte.)

Ein Kind bis 25 Jahre, das mit den Eltern zusammen wohnt, gehört nur DANN nicht mehr zur ALG2- Bedarfsgemeinschaft seiner Eltern, wenn es seinen eigenen Lebens-und Wohnbedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann. (Sein Bedarf setzt sich zusammen aus seinem Regelsatz plus seinen kopfanteiligen Unterkunftskosten).

Solange du unter 25 bist und deinen eigenen Bedarf noch nicht aus eigenem Einkommen decken kannst (z.B. durch dein Kindergeld plus Jobeinkommen) , solange gehörst du noch zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern. Un solange müssen deine Eltern ggf. für deine Bedarfe „mit aufkommen“, wenn sie dazu in der Lage sind.
Das bedeutet, dass bei (d)einem ALG2- Antrag auch die Einkommen und Vermögen der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erfragt und überprüft werden. Wenn das Einkommen abzüglich Freibeträgen (=anrechenbares Einkommen) nicht Eure Bedarfe deckt, besteht grundsätzlich ALG2- Anspruch … sofern dieser Bedarf nicht durch Euren vorrangigen Anspruch auf Wohngeld / Kinderzuschlag gedeckt würde.
Das wird dann ausgerechnet.

  • Für unter 25 Jährige werden eigene Unterkunftskosten nur in Härtefallausnahmen bewilligt. Sprich: Wer unter 25 Jahre ist und in einer ALG2-Bedarfsgemeinschaft lebt, kann nicht so ohne Weiteres einfach ausziehen und eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer o.ä. nehmen und dafür dann Unterkunftskosten beim Jobcenter beantragen. Zu den Härtefallgründen siehe hier, § 22 Absatz 5 , SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
    Aber: Sobald das Kind volljährig /18 J. ist, sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, es bei sich wohnen zu lassen oder wieder aufzunehmen - da ab Volljährigkeit auch ihre Aufsichts- und Sorgepflicht etc. endet.
    Und eine schriftliche Aufforderung der Eltern, bis zum Datum X auszuziehen , wäre z.B. so ein Härtefallgrund, der dann eigene Unterkunftskosten rechtfertigt :wink:

(Das ist z.B. auch ein Grund, warum viele Jobcenter junge Antragsteller direkt abwimmeln…so nach dem Motto: „Unter 25 darfst du eh noch nicht ausziehen, also brauchst du auch gar keinen Antrag zu stellen.“ Das ist aber, wie gesagt, völliger Unsinn - und auch gar nicht zulässig. Deshalb: Immer auf Schriftliches bestehen :wink:…)

LG

Hallo,

bei Personen unter 25 muss zunächst geprüft werden, ob die Eltern nicht für den Lebensunterhalt aufkommen können. Denn die sind vorrangig unterhaltspflichtig.

Du kannst einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Jedoch müssen dann auch deine Eltern ihre Einkommensverhältnisse offenlegen und u.a. Kontoauszüge, etc. einreichen. Auch du musst diese Nachweise erbringen.

Geh am besten mal persönliche in euer Jobcenter bzw. zur Gemeinde-/Stadtverwaltung und lass dir die nötigen Unterlagen aushändigen. Die Antragsstellung darf keinem verweigert werden! (Auch wenn kein Anspruch besteht…)

Gruß

Hallo,
für die Leistungsgewährung nach dem SGB II bin ich eigentlich keine Expertin.Mein Spezialgebiet ist die Unterhaltheranziehung bei Peronen, die diese Leistungen beziehen. Also würdest du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen, weil sie dich z.B. aus der Wohnung gewiesen haben, hättest du Anspruch auf die Leistung nach dem SGB II. Und dann würde ich z.B. prüfen, ob deine Eltern für dich unterhaltpflichtig sind und ggf. von den Eltern für dich Unterhalt fordern. In diesen Fällen besteht gegen die Eltern allerdings nur Ausbildungsunterhaltsanspruch. Solange der junge Volljährige keinen Ausbildungsplatz hat, kann er durch Annahme jeder Arbeit seinen Lebensunterhalt selbst sicherstellen.
Die Auskunft aus dem Rathaus besagt, dass du unter 25 keinen Anspruch auf die Leistung hast, solange du bei deinen Eltern lebst und die Eltern ausreichendes Einkommen haben. Wenn du sagst, dass deine Eltern wenig Einkommen haben, könnte es sein, dass ihr zusammen Anspruch auf die Leistung habt. Es müsste ein gemeinsamer Antrag auf ALG II gestellt werden. Das bedeutet aber jetzt nicht, dass du ohne weiteres ausziehen darfst und dadurch bedürftig würdest. Ausziehen kannst du nur, wenn du eine Bescheinigung des Jugendamtes bringst, dass ein Zusammenleben aus bestimmten Gründen nicht zumutbar ist.
l.G.

Guten Tag.

Ihre Eltern müssen für Sie den Arbeitslosengeld 2- Antrag stellen.