Eine Frau hat 24 Jahre ununterbrochen sozialversichert gearbeitet. Die letzten 3 Jahre hat sie studiert und nach und nach ihre Arbeitszeit auf 19 Stunden reduziert. Angeblich hat sie keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld und zwar nicht wegen der geringen Arbeitszeit, sondern wegen des Studiums. Ist das rechtens?
Ja. Sie kann ja Bafög beantragen. Studium ist ein ganz anderes System.
Hallo Karl,
vielen Dank für deine Antwort:
Aber:
- Es geht nicht um eine Förderung des Studiums. Das hat Sie abgeschlossen und sie möchte jetzt als Arbeitssuchende ganz normal Arbeitslosengeld beantragen.
- Bafög ist in diesem Fall ohnehin kein Thema, weil Sie längst über der Altergrenze ist. Ich weiß, dass es irgendwo einen Passus gibt, der GRUNDSÄTZLICH Bafögberechtigte ausschließt. Ich kenne von daher auch einen Fall, bei dem jemand extra zum Bafögfamt ging um sich bescheinigen zu lassen, dass er grundsätzlich kein Bafög bekommen kann.
Man fragt sich eben auch, weshalb sie während ihres Strudiums in die Arbeitslosenvericherung einzahlen musste - wenn schon klar war, dass sie keinesfalls einen Arbeitslosengeldanspruch daraus ableiten kann?
Tustetu
Leider ja. Es wird vom 1 Tag der A`losigkeit immer 2 Jahre zurückgerechnet (Ausnahme: wenn Übergangsgeld bezogen wurde, dann sind es 5 Jahre).
Hätte sich Ihre Frau vor Beginn des Studiums mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet, sähe es anders aus. Der verbliebene Restanspruch bleibt dann 4 Jahre erhalten (Erlöschensfrist).
Entschuldigung, da habe ich wohl was falsch verstanden. In diesem Fall würde ich ihr raten, in die VdK zu gehen (www.vdk.de), Montagsbeitrag ca. €4,50. Das ist einer der besten Sozialverände in Deutschland. Sie beraten sie in allen sozialrechlichen Angelegenheiten bis hin zum Sozialgericht. Auch wichtig im Hinblick auf das Arbeitsamt. Die machen mit einem gerne mal die Sau. Wenn aber die VdK die Anträge stellt, werden sie sehr vorsichtig.
Hallo,
sofern man innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig tätig war, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Studiert die Frau denn noch? Dann besteht i.d.R. kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Gruß
Hallo, vilenen Dank für die Rückmeldungen.
Das mit dem einen Tag und den 4 Jahren ist nachvollziehbar. Was mich wundert sie hat auch neben dem Studium versicherungspflichtig gearbeitet und jetzt daraus trotzdem angeblich keinerlei Ansprüche.
Ich habe nochmals genauer nachgefragt:
Man sagte Ihr, falls Sie mehr als 20 Stunden neben dem Studium gearbeitet hätte oder neben den 19 Stunden die Sie tatsächlich arbeitete nicht studiert hätte, hätte sie einen ALG-Anspruch.
Heißt also, dass Sie neben ihrem Job ein Studium finanziert hat, nimmt ihr im Nachhinen den ALG-Anspruch.