Hallo alle zusammen…
Folgende Frage:
Person A ist seit 10 Jahren bei einer (Privat-)Firma (3 Festangestellte+Geschäftsführer),die Dienstleistungen an Automobilen anbietet beschäftigt.Bei Beschäftigungsbeginn wurde weder ein Arbeitsvertrag ausgestellt,noch unterschrieben.
Auch Nachfragen nach einem Vertrag würden nix bringen,da der Betrieb sehr „schludrig“ gemanagt wird.(d.h.10 Stunden Arbeitszeit,30min Pause;Gehaltsabrechnungen kommen in der Regel bei viel Glück nach 3 Monaten…etc)
Da Person A aber nicht den Job riskieren will,hat er mit der Zeit aufgehört nachzuhaken.
Wie sieht das rechtlich jetzt aus?Bei einer Kündigung z.B.?Die Rechte des Arbeitnehmers?
Danke erstmal
Sehr viele …
… Arbeitsverhältnisse in DE laufen auch ohne Arbeitsvertrag.
Denn es gelten alle Regeln des BGB, Urlaubsgesetzes, Arbeitschutzgesetzes uvam. und je nach Tätigkeit auch ein Tarifvertrag!
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/verzeichn…
Insoweit stehen viele zig Gesetze sowieso hinter dir.
Gruß
Stefan
z.B. bei Kündigung gilt § 622 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Gruß
Stefan
link führt nicht zum Ziel
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/verzeichn…
-> „Fehler - Error!
Die von Ihnen gewählte Seite kann nicht angewählt werden.“
FAQ:1989 (da findet sich auch der aktuelle link zu den allgemeinverbindlichen TV)
MfG
Denn es gelten alle Regeln des BGB, Urlaubsgesetzes*,
Arbeitschutzgesetzes uvam.
Z.B.
- Mutterschutzgesetz
- Bundeserziehungsgeldgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Kündigungsschutzgesetz (bzw. bei so ner kleinen Firma eher nicht)
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- bissel Gewerbeordnung
- Arbeitsstättenverordnung
* = Bundesurlaubsgesetz 
Alle zu finden hier http://www.gesetze-im-internet.de/
MfG