Kein Arbeitsvertrag - Tarif weiterhin gültig?

Hallo,

seit über 40 Jahren bin ich in einem Unternehmen der Bekleidungsindutrie (Damen-Strick-Moden) als Zuschneiderin tätig.

Ich habe dort im Alter von 16 Jahren begonnen. Ich wurde dort nicht ausgebildet. Habe also gleich als „richtige“ Angestellte dort zu arbeiten begonnen. Einen Arbeitsvertrag habe ich nie unterschrieben - dies wurde bis dato von meinem Arbeitgeber auch nicht nachgeholt.

Das Unternehmen ist dann ca. 2000 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Seit dem wurden keine Lohnerhöhungen mehr gezahlt.

Jedoch wurde mir auch nach dem Austritt kein geänderter Arbeitsvertrag vorgelegt. Ich habe also nie irgendwas unterschrieben.

Meine Frage ist nun, ob mein AG mir gegenüber trotzdem am Tarif gebunden ist und er mir eigentlich Lohnerhöhungen etc. zahlen muss.
Ich kann nirgends prüfen, was mir für ein Stundenlohn zusteht, da mir meine Lohngruppe ja nicht bekannt ist.

Außerdem hat mein AG schon immer einen Pauschalbetrag an Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt. Dieses wurde vor ein paar Jahren ohne Ankündigung oder ähnliches gekürzt. Nun haben wir dieses Jahr relativ schlechte Umsätze gemacht und ich befürchte, dass er gar kein Weihnachtsgeld mehr zahlen möchte. Kann er das ohne Weiteres? (Ein Hinweis in Schriftform, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt oder ähnliches hat es hierzu auch noch nie gegeben. Ich musste auch nie etwas unterschreiben)

Kann mir jemand weiterhelfen? Welche Möglichkeiten habe ich?

Gruß

Traudl

Hallo Traudl,

Sie können jederzeit vom Arbeitgeber einen Nachweis darüber verlangen, zu welchen Bedingungen Sie tätig sind. Das steht im Nachweisgesetz. Dieser Nachweis ist eine Art Arbeitsvertrag, aber nur in der Form einer Bestätigung, dass Sie als … für ein Entgelt von … bei einer Arbeitszeit von … beschäftigt sind.

Ihr Arbeitgeber ist an den Tarif gebunden, wenn auch Sie vor Austritt Mitglied in der Gewerkschaft waren. Das konnte ich Ihren Zeilen nicht entnehmen. Der Tarifvertrag wirkt grundsätzlich nur statisch, dass heißt mit den Bedingungen, die bei Austritt galten.

Wenn er freiwillig Leistungen erbringt, ohne sich eine Weiterzahlung vorzubehalten, dann entsteht eine sog. betriebliche Übung. Er ist dann verpflichtet, diese Leistungen weiter zu gewähren. Gegen eine erneute Kürzung könnten Sie sich also zur Wehr setzen. Sie müssten das fehlende Entgelt einklagen und hierbei die Ausschlussfristen beachten. Da Sie jedoch keinen Arbeitsvertrag haben, gelten für Sie die gesetzlichen Verjährungsfristen. Damit könnten Sie noch in diesem Jahr Entgeltansprüche aus dem Jahr 2007 und später (2008, 2009, 2010) geltend machen. Die von Ihnen angesprochenen Kürzungen könnten Sie also erfolgreich angreifen. Da kommt m.E. ein ordentlicher Batzen zusammen.

Gibt es denn keinen Betriebsrat, der sich darum kümmert?

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    ________________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Danke für ihre schnelle Antwort.

Bitte entschuldigen Sie, falls das jetzt eine blöde Frage ist, aber ich bin auf dem Gebiet völlig unerfahren… Woher weiß ich, ob ich Mitglied der Gewerkschaft war?

Auch wenn ich es selbst kaum für möglich halte, aber ich habe noch nie irgendetwas bei meinem Arbeitgeber unterschreiben müssen.

Gruß
Traudl

  1. Kein schriftlicher Arbeitsvertrag ist besser als ein schriftlicher Vertrag, denn dort steht eh nur das drin, was der Arbeitgeber entgegen den gesetzlichen Regelungen nicht machen muss. Also kein schriftlicher Vertrag ist erst mal etwas Gutes für den Arbeitnehmer.

  2. Sie haben einen Vertrag, eben ein mündlicher und es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Tarifbindung gilt der Tarif. Tritt der Arbeitgeber aus dem Verband aus, dann gelten die Tarifregelung - wie sie bei Austritt bestanden - für Sie weiter. Durch den Austritt aus dem Arbeitgeberverband kann der Arbeitgeber die Bedingungen nicht verbessern, er nimmt nur an den weiteren Änderungen nicht mehr teil.

  3. Wegen der sich daraus ergebenden Ansprüche sollte man sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Das ist nichts für einen „Kurzmitteilung“ im Netz. Insoweit müssen Sie in jedem Fall die Ansprüche schriftlich anmelden…

Gruß Lotse
(P.S. über ein feedback, eine Bewertung … würde ich mich freuen) … weitere Informationen zum Arbeitsrecht erhalten Sie unter
www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com

Ich habe dort im Alter von 16 Jahren begonnen. Ich wurde dort
nicht ausgebildet. Habe also gleich als „richtige“ Angestellte
dort zu arbeiten begonnen. Einen Arbeitsvertrag habe ich nie
unterschrieben - dies wurde bis dato von meinem Arbeitgeber
auch nicht nachgeholt.

Das Unternehmen ist dann ca. 2000 aus dem Arbeitgeberverband
ausgetreten. Seit dem wurden keine Lohnerhöhungen mehr
gezahlt.

Jedoch wurde mir auch nach dem Austritt kein geänderter
Arbeitsvertrag vorgelegt. Ich habe also nie irgendwas
unterschrieben.

Meine Frage ist nun, ob mein AG mir gegenüber trotzdem am
Tarif gebunden ist und er mir eigentlich Lohnerhöhungen etc.
zahlen muss.
Ich kann nirgends prüfen, was mir für ein Stundenlohn zusteht,
da mir meine Lohngruppe ja nicht bekannt ist.

Außerdem hat mein AG schon immer einen Pauschalbetrag an
Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt. Dieses wurde vor ein paar
Jahren ohne Ankündigung oder ähnliches gekürzt. Nun haben wir
dieses Jahr relativ schlechte Umsätze gemacht und ich
befürchte, dass er gar kein Weihnachtsgeld mehr zahlen möchte.
Kann er das ohne Weiteres? (Ein Hinweis in Schriftform, dass
es sich um eine freiwillige Leistung handelt oder ähnliches
hat es hierzu auch noch nie gegeben. Ich musste auch nie etwas
unterschreiben)

Kann mir jemand weiterhelfen? Welche Möglichkeiten habe ich?

Gruß

Traudl

Oje. Mitglied in der Gewerkschaft wird man nur, wenn man das selbst beantragt, also unterschrieben hat. Das hat mit dem Arbeitgeber gar nichts zu tun. Das ist allein Ihre Sache und zwar zwischen Ihnen und der Gewerkschaft.

Guten Tag Traudl,

sie sollten als erstes auf einen schriftlichen Vertrag bestehen - der ist Pflicht in Deutschland - Arbeitsgesetztbuch § 2 Nachweispflicht. Wenn der AG aus dem Arbeitgeberverand ausgetreten ist und kein Tarifvertrag besteht, müssen auch keine Lohnerhöhungen bezahlt werden. Bei Weihnachts- und Urlaubsgeld ist es etwas komplizierter, es kommt darauf an wie die diese Zahlungen genannt werden, heisst die Lohnart auf der Abrechnung „Weihnachtsgeld“ oder nur Prämie oder Sonderzahlung, das sind alles wichtige Kriterien. Wenn es keine ordentliche Vereinbarung gibt ist es auch schwierig solche Zahlungen einzuklagen.
Ich rate Ihnen zu einer Gewerkschaft zu gehen (auch wenn der AG nicht gebunden ist) dort erfahren sie wieviel im Durchschnitt für Ihre Tätigkeit bezahlt wird. Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied werden, können Sie dort auch Rechtsschutz und Beratung bekommen - einfach mal anrufen. Soviel ich weiss gehört die Gewerkschaft der Textil und Bekleidungsindustrie seit einigen Jahren zu IG-Metall.

Alles Gute
L.G.

Hallo Traudl,

schlechte Nachrichten, leider. Wenn dein AG aus dem Verband austritt, haben nur die Gewerkschaftsmitglieder (die es zu dem Zeitpunkt sind) nachwirkende Tarifbindung. D.h. Er muss unbedingt den Tarig (also auch Urlaub) weiter zahlen, der zu dem Zeitpunkt gilt. Ist den Arbeitnehmern dies nicht ausreichend, müssen diese sich organisieren und mit der zuständigen Gewerkschaft einen Haustarifvertrag abschließen. Dazu braucht es aber ca. 60 % Gewerkschaftsmitglieder :frowning:
Wenn der Arbeitgeber euch das Weihnachtsgeld kappt, zählt zunächst oben (nachwirkende Tarifbindung)
Oder aber er macht dies schriftlich. Ich würde dir raten, einmal mit deinen Unterlagen zu deiner Gewerkschaft zu gehen, weil hier eine persönliche Beratung angebracht ist.
Viel Glück!!