Hi!
Finde ich nicht, da Sid das Arbeitsverhältnis ohne Zusage
eines Arbeitsvertrages nicht eingegangen wäre. Für mich ist
das eine arglistige Täuschung.
Was DU findest und was es für DICH ist, hat aber nun mal mit dem, was man Arbeitsrecht nennt nicht viel zu tun!
Beide haben den Vertrag noch nicht zum Abschluß gebracht, sind
aber dennoch ein Arbeitsverhältnis eingegangen.
BITTE!
Das ist BLÖDSINN, UNFUG, SCHWACHSINN und einfach nur HAHNEBÜCHERN!
Wenn beide ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind, HABEN sie einen Vertrag geschlossen! PUNKT!
Im Grunde
haben sie einen Vertrag per Handschlag abgeschlossen
Wie? Jetzt doch?
Entscheide Dich mal!
Soweit ich weiß haben mündliche Verträge
(Abmachungen) genauso viel Rechtsbestand wie schriftliche
Verträge; Inhalte dieser Abmachungen sind nur (meistens)
schlecht zu beweisen.
Eben!
Zumindest im Arbeitsrecht
auch anderweitig.
Unfug!
Es gibt so etwas wie AGB, aber da mag ich jetzt nicht näher drauf eingehen!
Wie gehe ich dann damit um?
§ 11 Vertragsbruch
- Tritt die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis nicht zum
vereinbarten Termin an, oder löst die AN es fristlos ohne
wichtigen Grund auf, so hat die AN dem AG die hierdurch
entstandenen Kosten zu erstatten.
- Ohne Nachweis eines Schadens hat die AN in den genannten
Fällen einen Monatslohn als Konventionalstrafe zu entrichten.
3.Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden durch den
AG wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Der vereinbarte Termin war vor vier Wochen. Was, wenn ich
morgen einfach nicht mehr hingehe (den Vertrag habe ich noch
nicht unterschrieben)? Das Arbeitsverhältnis besteht
schließlich schon. Inwieweit könnte der AG mich wegen
Vertragsbruch belangen?
Er wird ein Problem haben, die Konventionalstrafe durchzusetzen! Eben, WEIL Dir das Teil vorliegt und Du es noch nicht unterschrieben hast!
Bestenfalls wäre Schadenersatz etwas, was unter Umständen (die
ich hier kaum annehme) geltend gemacht werden könnten!
Für den AN macht das aber nicht viel unterschied, oder?
Wenn eine Konventionalstrafe vereinbart ist, heißt es nicht, dass ich auf Schadenersatz verzichten muss! Insofern macht es vermutlich schon einen Unterschied, ob der AN einmal oder zweimal zahlen muss!
Eine mögliche Sperrzeit auszuschließen, die auch bei
schuldvollem nicht zustande kommen eines AV greifen kann.
Und dieses schuldvolle „Nicht-Zustande-Kommen“ leitest Du hier woraus ab?
Sorry, ein Jurastudium habe ich leider nicht,
Ich auch nicht!
Ich könnte noch nicht einmal eine allgemeine Hochschule besuchen!
doch so ein
bißchen hat mich das Leben auch gelehrt, und ganz besonders,
daß AG (immer öfter) Mittel einsetzen, die nicht unbedingt in
unsere Rechtslage passen.
Das beruht vermutlich auf Gegenseitigkeit!
Dummer Weise haben AN nicht immer
die notwendigen finanziellen Mittel, um einen Rechtsstreit
auszufechten.
1.Sorry, aber das sind die AN dann selbst schuld! Eine Arbeitsrechtschutzversicherung kostet wirklich nicht die Welt!
2.Gerade dann helfen solche weit an der Realität vorbei rasenden Tipps wie die Deinen sehr sehr wenig!
Deshalb, Vorsicht ist die Mutter…Einem AG,
der sich derart arglistig verhält wie in Sid’s Fall, dem traue
ich noch ganz andere Schoten zu.
Es geht hier aber nun mal so gar nicht darum, was Du ihm zutraust! Es geht darum, dass Du hier schlicht und ergreifend hahnebüchenen Unsinn als Rechtstipp verkaufst!
Und damit NIEMAND auch nur auf die Idee kommt, Deiner Rechtsauffassung irgendeine positive Gewichtung zu geben, warne ich lieber davor, als die Leute in die Sch***e packen zu lassen (fionny hat aber gesagt, dass das so ist)
LG
Guido