Kein Arbeitsvertrag

Hallo liebe Arbeitsrechtsexperten,

mal angenommen Frau A arbeitet im Dienste von Herrn B, auf Lohnsteuerkarte, Vollzeit, bekommt monatlich einen Gehaltszettel, mit allen Abzügen und dem vereinbarten Fixgehalt. Ein Hinweis über Urlaubstage erscheint darin nicht.

  1. Frau A. beantragt X Tage Urlaub, X = die mündlich vereinbarte Anzahl der ihr zustehenden Urlaubstage. Der AG meint, sie hätte weniger Urlaub, er hätte sich verrechnet und ist nicht gewillt ihr mehr Urlaub zu geben.

Frage: Gibt es einen gesetzlich geregelten Mindesturlaub für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland? Wenn nicht - was gilt, wenn es keine Zeugen für die mündliche Vereinbarung gibt.

  1. Mal angenommen Frau A drängt immer wieder auf einen Arbeitsvertrag und ihr Chef, Herr B, weicht immer aus und erstellt ihr keinen.

Frage: Hat sie einen rechtlichen Anspruch auf einen Arbeitsvertrag?

  1. Mal angenommen, Frau A hat die Schnautze voll von ihrem tollen AG und findet eine Anstellung, wo sie nicht mehr den Fehler beheht, anzufangen, bevor nicht alles schriftlich festgehalten ist.

Frage: Welche Kündigungsfrist muss sie bei Herrn B., mit dem sie keinen Arbeitsvertrag hat, einhalten? Kann sie innerhalb der ersten 6 Moante fristlos kündigen - weil ev. Probezeit? (Selbst wenn mit Herrn B., weder mündlich noch schriftlich eine Probezeit vereinbart wurde? Aber auch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis.)

Das sind ziemlich viele Fragen, vielleicht gibt es einen Link, wo ich die Antworten finden kann … Für jede Antwort und jeden Hinweis bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Ama

Mindesturlaub
Hallo Ama,

von mir nur eine Antwort auf Frage 1:

  1. Frau A. beantragt X Tage Urlaub, X = die mündlich
    vereinbarte Anzahl der ihr zustehenden Urlaubstage. Der AG
    meint, sie hätte weniger Urlaub, er hätte sich verrechnet und
    ist nicht gewillt ihr mehr Urlaub zu geben.

Frage: Gibt es einen gesetzlich geregelten Mindesturlaub für
Vollzeitbeschäftigte in Deutschland? Wenn nicht - was gilt,
wenn es keine Zeugen für die mündliche Vereinbarung gibt.

Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (der Samstag gilt als Werktag) in Deutschland, das ist in §3 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Links dazu:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/ (Dann auf §3 klicken)

http://www.ratgeberrecht.de/index/is00450.html

Viele Grüße

Andrea

Hallo.

Hallo liebe Arbeitsrechtsexperten,

…eher Quellensuch- und -angeber :wink:

Die 1. Frage wurde schon beantwortet.

  1. Mal angenommen Frau A drängt immer wieder auf einen
    Arbeitsvertrag und ihr Chef, Herr B, weicht immer aus und
    erstellt ihr keinen.

Frage: Hat sie einen rechtlichen Anspruch auf einen
Arbeitsvertrag?

Mündlich ist ebenfalls ausreichend. Wegen der Beweiskraft ist
eine schriftliche Form immer vorzuziehen. Dazu siehe
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… -> „Müssen Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden?“

  1. Mal angenommen, Frau A hat die Schnautze voll von ihrem
    tollen AG und findet eine Anstellung, wo sie nicht mehr den
    Fehler begeht, anzufangen, bevor nicht alles schriftlich
    festgehalten ist.

Frage: Welche Kündigungsfrist muss sie bei Herrn B., mit dem
sie keinen Arbeitsvertrag hat, einhalten? Kann sie innerhalb
der ersten 6 Moante fristlos kündigen - weil ev. Probezeit?
(Selbst wenn mit Herrn B., weder mündlich noch schriftlich
eine Probezeit vereinbart wurde? Aber auch kein unbefristetes
Arbeitsverhältnis.)

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

HTH
mfg M.L. (offtopic: interessante ViKa :wink: )