Hallo liebe Wissenden,
grundsätzlich ist ein Arbeitgeber ja verpflichtet einem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
Nun ist es so, dass der Arbeitnehmer, ich nenne ihn jetzt mal Herrn X, das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat, was einigen Leuten dort überhaupt nicht gefallen hat. Hinzu kommt noch, dass Herr X einige Probleme mit dem Personaler hatte (wobei Herr X da nicht der einzige war) - und genau der ist zuständig für das Zeugnis. Da könnt Ihr Euch ja vorstellen, wie das Zeugnis aussehen würde.
Jetzt hat Herr X am Montag ein Vorstellungsgespräch und soll das letzte Arbeitszeugnis mitbringen. Wie soll er jetzt begründen, dass er keines hat? Die Wahrheit sagen? Er will nicht zuviel Negatives über seinen ehemaligen AG sagen, aber bis Montag kann er wohl kaum noch ein Zeugnis vor Gericht einklagen.
Was würdet Ihr machen?
Vielen Dank im Voraus
Jeanine
Hallo,
wenn das Ende des letzten Arbeitsverhältnisses nicht schon sehr lange her ist, spricht nichts dagegen, völlig wertfrei zu sagen, dass der letzte Arbeitgeber das Arbeitszeugnis noch nicht ausgestellt hat.
(Arbeitgeber brauchen gerne mal etwas länger dafür …)
Viele Grüße
Andrea
Hallo Casey-Jean,
ergänzend zu Tigger’s „erste Hilfe“ Tip „Zeugnis hab ich noch nicht bekommen“ möchte ich Herrn X noch raten auf jeden Fall ™ ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Selbst wenn er den nächsten Job auch ohne Zeugnis bekommt, wird’s vielleicht beim nächsten oder übernächsten ein Problem und/oder er kriegt seine Unterlagen mit dem Vermerk „unvollständig“ zurück.
Herr X sollte in meinen Augen auf jeden Fall seinen Personaler um ein Arbeitszeunig bitten. Ferner würde ich dringend anraten, das Teil von einem sachkundigen Menschen prüfen zu lassen. Sollte es dieser Prüfung nicht standhalten, kann er ja eine alternative Version schreiben (lassen) und erneut den Personaler um entsprechende Änderung bitten.
Erst wenn dies scheitert würde ich persönlich irgendwelche rechtlichen Schritte erwägen…
*wink*
Petzi
Schlecht wird’s wohl nicht…
Hinzu kommt noch, dass Herr X einige Probleme mit dem Personaler hatte (wobei Herr X da nicht der einzige war) - und genau der ist zuständig für das Zeugnis. Da könnt Ihr Euch ja vorstellen, wie das Zeugnis aussehen würde.
Nein, nicht wirklich. Zumindest, wenn dem Personaler sein Job lieb ist. Denn: ein offensichtlich negatives Zeugnis darf er von Rechts wegen - in Deutschland - gar nicht ausstellen und ein den Noten nach schlechter als 3 formuliertes Zeugnis wird er auch dann vor Gericht nur dann durchbekommen, wenn die Personalakte eines Herrn X voll mit Abmahnungen und rechts-/ sitten-/ vertragswidrigen Vorfällen ist.
Jetzt hat Herr X am Montag ein Vorstellungsgespräch und soll das letzte Arbeitszeugnis mitbringen. Wie soll er jetzt begründen, dass er keines hat?
Einfach sagen, daß der Prozess der Zeugniserstellung bis dato nicht abgeschlossen ist und somit kein Zeugnis verfügbar ist.
Gruß,
Michael
Hallo Andrea,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. So ähnlich hat Herr X sich das auch gedacht, allerdings ist das Arbeitsverhältnis jetzt schon ca. 6 Monate vorüber, was meiner Meinung mehr als genug Zeit ist, ein Zeugnis auszustellen. Das Unternehmen gehört wohl auch in anderen Angelegenheiten nicht zu den Schnellsten, was Herr X im Vorstellungsgespräch aber nicht erwähnen wollte.
Grüße
Jeanine
wenn das Ende des letzten Arbeitsverhältnisses nicht schon
sehr lange her ist, spricht nichts dagegen, völlig wertfrei zu
sagen, dass der letzte Arbeitgeber das Arbeitszeugnis noch
nicht ausgestellt hat.
(Arbeitgeber brauchen gerne mal etwas länger dafür …)
Viele Grüße
Andrea
Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Antwort. Du kennst die Personalerin (ist eine Frau) nicht. Wenn die jemanden nicht mag, stellt sie ein schlechtes Zeugnis aus - und kommt damit durch. Wenn sie jemanden noch weniger mag, sorgt sie dafür, dass er gekündigt wird - und kommt auch damit durch. Und das auch schon seit einigen Jahren.
Jetzt habe ich Herrn X auch noch in Angst und Schrecken versetzt, als ich sagte, dass die Firma, bei der er sich vorstellt, auch bei seinem ehemaligen AG anrufen könnte, um sich über ihn zu erkundigen. Nun befürchtet er natürlich, dass die dann an die Personalerin geraten. Wie soll er sich denn in der Situation verhalten?
Grüße
Jeanine
Hinzu kommt noch, dass Herr X einige Probleme mit dem Personaler hatte (wobei Herr X da nicht der einzige war) - und genau der ist zuständig für das Zeugnis. Da könnt Ihr Euch ja vorstellen, wie das Zeugnis aussehen würde.
Nein, nicht wirklich. Zumindest, wenn dem Personaler sein Job
lieb ist. Denn: ein offensichtlich negatives Zeugnis
darf er von Rechts wegen - in Deutschland -
gar nicht ausstellen und ein den Noten nach schlechter als 3
formuliertes Zeugnis wird er auch dann vor Gericht nur dann
durchbekommen, wenn die Personalakte eines Herrn X voll mit
Abmahnungen und rechts-/ sitten-/ vertragswidrigen Vorfällen
ist.