Hallo
A. erwirbt ein MFH, in dem auch eine Praxis untergebracht ist.
Nun bekommt A. für die Prüfung des Feuerlöschers in der Praxis eine Rechnung von der ausführenden Firma.
A. informiert sich anhand des Mietvertrages, es ist kein Feuerlöscher mit vermietet.
A. schickt die Rechnung umgehend an den Praxisinhaber und faxt der Firma eine Notiz, dass er die Rechnung weitergeleitet hat.
Dann kommt Mahnung, A. macht das gleiche wie vorher.
Schreibt zusätzlich an die Firma, dass er keinen Auftrag erteilt hat.
Firma schreibt zurück: Arzt habe Auftrag erteilt und ihnen die Rechnungsanschrift genannt, darauf müsse man sich verlassen können.
Auf dem Auftrag ist ersichtlich, dass eine Angestellte der Praxis den Auftrag erteilt hat.
A. fordert Firma auf, die Rechnung auf den Arzt umzuschreiben, dies ginge nicht, da bereits im Mahnverfahren.
A. bleibt dabei nicht zu zahlen.
Firma will nun Rechnung an RA weitergeben.
Was könnte man A. raten?
Gruß
die rechnung muss der bezahlen,der den auftrag erteilt hat–also ruhig abwarten–der feuerlöschprüfdienst hätte VORHER bei dir anfragen müssen.
die rechnung muss der bezahlen,der den auftrag erteilt
hat–also ruhig abwarten–der feuerlöschprüfdienst hätte
VORHER bei dir anfragen müssen.
Und wenn die Sache dem RA übergibt, wie argumentiert man dann?
Kommt ja noch hinzu, dass der Feuerlöscher nicht dem Vermieter , also A. gehört.
Danke.
Und wenn die Sache dem RA übergibt, wie argumentiert man dann?
Na gar nicht, A hat keinen Feuerlöscher, A hat keinen Auftrag erteilt
was willst du argumentieren.
Wenn A ganz lieb ist erzählt er dies dem RA aber er kann sich auch
einfach zurücklehenen und abwarten.
Gruß
Stefan
was willst du argumentieren.
Wenn A ganz lieb ist erzählt er dies dem RA aber er kann sich
auch
einfach zurücklehenen und abwarten.
Gruß
Stefan
Gut, dann lehne ich mich mal zurück und harre der Dinge, die da kommen (sollten).
Danke euch.
Hallo
A. erwirbt ein MFH, in dem auch eine Praxis untergebracht ist.
Nun bekommt A. für die Prüfung des Feuerlöschers in der Praxis
eine Rechnung von der ausführenden Firma.
A. informiert sich anhand des Mietvertrages, es ist kein
Feuerlöscher mit vermietet.
A. schickt die Rechnung umgehend an den Praxisinhaber und faxt
der Firma eine Notiz, dass er die Rechnung weitergeleitet hat.
Dann kommt Mahnung, A. macht das gleiche wie vorher.
Schreibt zusätzlich an die Firma, dass er keinen Auftrag
erteilt hat.
Firma schreibt zurück: Arzt habe Auftrag erteilt und ihnen die
Rechnungsanschrift genannt, darauf müsse man sich verlassen
können.
Da liegt das problem
Der Arzt hat den Auftrag erteilt.
Die Firma darf sich nicht auf Aussagen dritter berufen.
Vor Annahme eines Auftrages sind Auftraggeber zu konsultieren ob allle rechtlichen Fragen mit dem Vermieter geklärt sind bzw.ob der Vermieter mit den Arbeiten und Kosten einverstanden ist.
In diesen Fall heisst das eindeutig das Sie nicht gefragt wurden und somit die Arztpraxis die Kosten zu tragen hat.
Alle Angaben ohne Gewähr.
MfG Jens