Kein auftrag - wer trägt die kosten?

Hallo!

diese würde eine elektrikerfirma beauftragen

Grundsätzklich gilt zunächst einmal: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Aber …

die erst mal
einen falschen sender mitbringt, beim 2. mal aber den
richtigen.

… man kann natürlich auch im Auftrag eines anderen die Musik bestellen. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber mich macht in diesem Fall stutzig, daß dem Mieter erst bei der Rechnung (wieder) eingefallen ist, daß er die Musik gar nicht bestellt hat, vorher aber zweimal mit dem Kapellmeister gesprochen hat, damit auch wirklich die richtige Musik geliefert wird …

Oder anders gesagt: Man könnte aus dem Handeln des Mieters herauslesen, daß er dem Auftrag an den Elektriker durch die Verwaltung stillschweigend und konkludent zugestimmt hat.

Aber wie gesagt: Ich bin kein Jurist.

Gruß,
Max

nun würde der schenkende (eigentlich ja nur der anfragende)
eine Rechnung bekommen über einen horrenden betrag. sagen wir
mal: 202 €.
wer müsste bezahlen bzw. ab welchem betrag müsste ein
handwerker (elektrofirma) nachfragen, ob der preis okay ist?
im prinzip hat ja keiner (weder vermieter noch schenken
wollender) den auftrag erteilt. der vermieter hat nur
vermittelt und der schenker hat nur angefragt.

kennt sich jemand mit so etwas aus?

vielen dank und viele grüße,
isa