Hallo Leute!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, würde mich riesig freuen!
Ich studiere Wirtschaftsingenieurwesen an der FH (Regelstudienzeit 8 Semester) im 10.Semester und bekomme noch BAföG. Im 8.Semester (WS 06/07) war ich in den U.S.A. und habe Auslandbafög bekommen. Dadurch hat sich auch die Bezugszeit des BAfög um 1 Semester verlängert. D.h. im Sommersemester 2007 (mein 9.Semester) habe ich (eigentlich) BAföG bekommen.
Kurzfristig habe ich mich Ende Februar entschieden, ein weiteres Auslandsemester zu machen. Es hat geklappt und ich habe von März bis Juli dieses Jahres (Sommersemester 2007) in Spanien als „Erasmus-Student“ studiert. Rechtzeitig habe ich den BAföG-Antrag beim zuständigen Auslandsamt in Heidelberg eingereicht und endlich im August den entsprechenden Betrag für die 4 Monate überwiesen bekommen. Außerdem hat sich meine BAföG-Bezugszeit wieder um 1 Semester verlängert. Deshalb bekomme ich jetzt noch BAföG.
Nun das Problem! Kurz nachdem mir das Geld überwiesen wurde, kam ein Schreiben, dass ich das Geld wieder zurücküberweisen muss!!! Die Begründung (einfach beschrieben): Ich war schon in den U.S.A. und ein Auslandaufenthalt sei u.a. nur dann förderlich, wenn er in EINEM Land stattfindet. In einem Land ist die Förderung bis zu einem Jahr möglich, aber nicht in 2 verschiedenen.
Dennoch habe ich Hoffnung, das Geld nicht zurückzahlen zu müssen. Vielleicht klappt das mit eurer Hilfe!! Ich habe auf dieses Schreiben (Ablehnung des Antrages) Widerspruch eingelegt. Im Hinterkopf dabei habe ich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wonach es Änderungen bei der BAföG-Förderung im EU-Ausland gibt.
Das ist eine etwas knifflige Situation. Aber vielleicht kennt sich einer von euch so gut aus und hat mir eine Idee, wie ich den Widerspruch begründen und verhindern kann, das Geld zurückzahlen zu müssen!!!
Hoffentlich habe ich das einigermaßen verständlich ausgedrückt!
Das war etwas lang… Sorry! Danke euch für eure Hilfe!!!
Liebe Grüße