Gesetzt den Fall, der Vermieter kündigt dem Mieter fristlos, hilfsweise fristgerecht schriftlich gegen Quittung. Die Kündigung wird sogar schriftlich bestätigt und angenommen.
Der Vermieter erklärt dann, er würde solange in der Wohnung bleiben, bis er was anderes gefunden hat und dann kurzfristig ausziehen. Miete zahlt er weiter bis er auszieht. Wann das allerdings sein wird weiß keiner.
Jetzt die Frage: Hat er das Recht dazu, bzw. wie kann man ihn dazu bringen sofort oder zu einem bestimmten Termin auszuziehen?
Hallo erstmal.
Gesetzt den Fall, der Vermieter kündigt dem Mieter fristlos,
hilfsweise fristgerecht schriftlich gegen Quittung. Die
Kündigung wird sogar schriftlich bestätigt und angenommen.
In kurz: wenn ein Mietvertrag ausgelaufen oder a.o. beendet wurde, hat man als Mieter ab dem genannten Zeitpunkt kein weiteres Nutzungsrecht mehr gegenüber der Wohnung. Für die überzogene Zeit hat der alte Mieter dennoch zu zahlen. Und ist -was den Verbleib in der Wohnung angeht- vom Wohlwollen des Vermieters abhängig.
HTH
mfg M.L.
Hallo
genau.
Als Rechtsmittel hat man hier nur die Möglichkeit einer Räumungsklage.
Nur, die dauert ihre Zeit - wenn nicht ein fixer Richter da ist -.
Kann sein, man ist gerade mittendrin und Mieter zieht aus, hat man natürlich zusätzliche Kosten.
Anwaltlicher Rat wäre hier erforderlich, denn gefallen lassen muss man sich ein solches Verhalten nicht.
Gruß